Verbraucherschützer haben erfolgreich gegen die Deutsche Post geklagt. Digitale Briefmarken dürfen nicht mehr schon nach 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren. Kunden würden sonst erheblich benachteiligt, heißt es im Urteil des Landgerichts Köln. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Digitale Briefmarken: Gericht untersagt 14-Tage-Frist
Briefmarken gibt es nicht nur auf Papier, sondern seit Ende 2020 auch in Form eines Porto-Codes. Anders als bei physischen Briefmarken verliert die digitale Variante aber bereits 14 Tage nach dem Kauf ihre Gültigkeit. Das wollte der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht hinnehmen und verklagte die Deutsche Post vor dem Landgericht Köln.
Die Richter haben im Sinne der Verbraucher entschieden: Die Gültigkeit der digitalen Briefmarken darf nicht einfach auf 14 Tage befristet sein, auch wenn in den AGB der Post eine entsprechende Klausel zu finden ist. Die ziemlich kurz gehaltene Gültigkeitsdauer ist nach Auffassung des Landgerichts unangemessen und benachteiligt Kunden erheblich (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband).
Bei der Post ist man hingegen der Meinung, dass es sich bei der Frist um ein „untrennbar verbundenes Leistungsmerkmal“ des Produkts handelt. Um eine unbegrenzt gültige Briefmarke würde es sich bei den Porto-Codes auch gar nicht handeln. Auch mit einer hohen Anzahl verkaufter mobiler Briefmarken wird argumentiert, für die aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen eine gewisse Frist gelten müsse. Nach Berechnungen der Richter hingegen stehen deutlich mehr Zeichenkombinationen als verkaufte Porto-Codes zur Verfügung.
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Frist bei Porto-Codes: Post geht in Berufung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Post hat bereits bestätigt, dass der Konzern nun vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung gehen will. Entsprechend bleibt derzeit noch abzuwarten, wie lange Porto-Codes in Zukunft gültig sein werden.