Nintendo hat vor einem deutschen Gericht verloren und muss seinen Kunden nun mehr Rechte einräumen. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt bei Online-Käufen auch dann, wenn es sich um eine Vorbestellung mit Preload handelt. Nintendo hat seinen Onlineshop bereits angepasst.
Nintendo: Widerrufsrecht gilt auch bei Preloads
Seit dem Jahr 2018 streiten sich europäische Verbraucherorganisationen mit Nintendo. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt nach Berufung der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben. Nintendo darf seine bisherige Praxis bei Online-Käufen von Games nicht mehr fortführen.
Konkret geht es um vorbestellte Spiele, bei denen Nintendo auf das Prinzip der Preloads setzt. Hier landen Games nach dem Kauf schon vor dem eigentlichen Starttermin auf der Nintendo Switch, lassen sich aber noch nicht starten. Auch ein passendes Symbol ist in diesem Fall bereits vorhanden. Bei der Klage ging es um die Frage, ob und wann das 14-tägige Widerrufsrecht gilt.
Die Richter haben klargestellt, dass sich Nintendo nicht auf eine Ausnahmeregelung berufen darf. Wenn das Game gar nicht gespielt werden kann, dann ist auch der Kaufvertrag mit Nintendo nicht erfüllt. Ob sich das Spiel bereits auf der Konsole befindet, ist dabei nicht relevant. Kunden müssen weiterhin die Möglichkeit haben, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband).
Das halten wir von der OLED-Version der Nintendo Switch:
Widerrufsrecht für Games: Nintendo ändert Onlineshop
Nintendo hat bereits reagiert und seinen Onlineshop entsprechend angepasst. Neben der deutschen Variante des Shops hat der Konzern auch bei der norwegischen eine entsprechende Änderung durchgeführt. Im Jahr 2018 hatten zunächst norwegische Verbraucherschützer gegen Nintendo geklagt. Da Nintendo of Europe seinen Sitz in Frankfurt am Main hat, wurde das nun abgeschlossene Verfahren in Deutschland durchgeführt.