Die Bundesregierung plant, die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme vorzeitig zu beenden. Ab dem 1. Januar 2024 soll sie von derzeit noch 7 Prozent auf 19 Prozent steigen. Eigentlich sollte das noch viel länger Zeit haben.
Steuer auf Gas steigt früher als geplant
Derzeit gilt für Gaslieferungen und Fernwärme noch ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt der sonst üblichen 19 Prozent. Die Steuersenkung war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, das im Oktober 2022 eingeführt wurde, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu mildern. Sie war nicht als dauerhafte Subvention gedacht.
Wie jetzt bekannt wurde, plant die Bundesregierung offenbar ein vorzeitiges Aus für die Steuervergünstigung. Ursprünglich sollte sie bis Ende März 2024 gelten, jetzt aber doch schon ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben werden. Das Bundesfinanzministerium will so „Spielräume für die öffentlichen Haushalte“ schaffen, wie es in einem Schreiben heißt. Für Verbraucher in Deutschland wird sich der steuerliche Normalsatz wahrscheinlich mit höheren Kosten bemerkbar machen.
Das Bundesfinanzministerium betont, dass die Preisspitzen auf den Gasmärkten nun vorbei seien. Die Großhandelspreise für Gas hätten sich normalisiert, ebenso wie die Preiserwartungen an den Terminmärkten. Die Gasversorgung nach Deutschland sei stabil und die Diversifizierung der Gasimporte werde weiter vorangetrieben. Auch wird auf bestehende Preisbremsen als Schutzmaßnahme gegen hohe Energiepreise verwiesen.
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Energiepreise: Preisbremsen könnten verlängert werden
Auch wenn der verminderte Umsatzsteuersatz für Gas und Fernwärme zum Jahresende wegfallen wird, behält sich das Bundesfinanzministerium Anpassungen vor. Sollten die Energiepreise wieder sprunghaft ansteigen, dann könnten die Preisbremsen bis Ende April 2024 verlängert werden (Quelle: FAZ).