Die Schufa hat überraschend eine bedeutende Änderung bekannt gegeben: Negative Einträge zu Privatinsolvenzen werden zukünftig nicht mehr drei Jahre gespeichert. Das hat mit einer laufenden Klage zu tun.
Schufa: Privatinsolvenz bleibt sechs Monate gespeichert
Die Schufa verkürzt ab sofort die Speicherdauer bei abgeschlossenen Privatinsolvenzen. Einträge dieser Art werden nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate vorgehalten. Einer Sprecherin der Auskunftei zufolge möchte man so Klarheit und Sicherheit für Verbraucher schaffen.
Auf Details zu den Hintergründen für das plötzliche Umdenken wurde nicht eingegangen. Fest steht aber, dass die Frage zur Speicherdauer bereits vor Gericht gelandet ist. Ein früherer Selbstständiger aus Norddeutschland, der Insolvenz anmelden musste, hat sich an der langen Speicherdauer gestört. Nach Angaben des Klägers hat der negative Eintrag dafür gesorgt, dass er eine Mietwohnung nicht bekam.
Der Kläger verweist darauf, dass sein Eintrag im bundesweiten Insolvenzportal bereits nach sechs Monaten verschwand, sein Schufa-Eintrag aber deutlich länger bestehen bleiben sollte. Die Schufa weigerte sich, den Eintrag zu löschen und berief sich dabei auf gängige Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien (Quelle: heise online).
Der Bundesgerichtshof hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In einem juristischen Gutachten des zuständigen Generalanwalts wird bezweifelt, dass die Schufa Daten zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen länger speichern darf als das Insolvenzportal.
Mit diesen Tipps spart ihr im Alltag Geld:
Verstößt das Schufa-Scoring gegen Europarecht?
Ein Gutachter am höchsten europäischen Gericht vertritt die Ansicht, dass die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen Europarecht verstößt. Eine Entscheidung dazu wird aber erst in einigen Monaten erwartet. Sollte sie gegen die Auskunftei ausfallen, könnte das Schufa-Scoring selbst vor dem Aus stehen.