Wer in Deutschland Schulden hat, darf davon ausgehen, dass die Schufa Bescheid weiß. Mit schlechter Schufa-Bewertung wird es dann oft schwierig, Verträge abzuschließen, ein Auto zu finanzieren oder größere Anschaffungen per Ratenzahlung zu begleichen. Für 250.000 Deutsche ist mit dieser Abhängigkeit Schluss – und dabei es werden noch mehr.
Schufa tut es wirklich: 250.000 Schuldnereinträge werden gelöscht
Die Schufa lässt Fakten sprechen: Im Zuge eines laufenden Gerichtsverfahrens hat die Auskunftei eigenen Angaben zufolge von rund 250.000 Verbrauchern die Einträge zur Privatinsolvenz gelöscht. „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, erklärt Ole Schröder, Vorstandsmitglied bei der Schufa (Quelle: Spiegel).
Zuvor hatte die Schufa angekündigt, die Speicherdauer für Einträge aus Privatinsolvenzen drastisch zu verkürzen. In Zukunft sollen die entsprechenden Einträge nach der Restschuldbefreiung der Schuldnerinnen und Schuldner nur noch sechs Monate gespeichert werden. Bisher hatte die Schufa solche Informationen bis zu drei Jahre aufbewahrt.
Eine Idee davon, wie euer Schufa-Score ausfällt, könnt ihr durch den Scoring-Test der Schufa erhalten:
Dadurch aber können Betroffenen erhebliche Nachteile entstehen. Denn die Insolvenzgerichte veröffentlichen Informationen zu Privatinsolvenzen eben nur für sechs Monate. Anschließend sollten die ehemaligen Schuldner wieder normal am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Durch die längere Speicherung bei der Schufa und anderen Auskunfteien ist das jedoch oft noch viel länger nicht möglich.
Aus diesem Grund wird beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) darüber verhandelt, was Auskunfteien wie die Schufa dürfen und was nicht. Eine Entscheidung im Verfahren über die Datenspeicherung bei der Schufa dürfte die Auskunftei mit ihrem Einlenken vorweggenommen haben.
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Schufa-Score illegal? Die Entscheidung steht noch aus
Offen ist aber noch die wohl wichtigere Entscheidung. Denn hier steht auf dem Spiel, ob die Schufa überhaupt so weiterarbeiten kann wie bisher. Für den Generalanwalt am EuGH Priit Pikamäe ist nämlich das gesamte Scoring-Verfahren der Schufa potenziell illegal. Weil eine Maschine automatisiert Entscheidungen über Menschen treffe, sei der Schufa-Score nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar, so seine Argumentation.
Eine Entscheidung über die Fälle steht offiziell noch aus. Unterlässt die Schufa aber die längere Speicherung der Insolvenzdaten, dürfte zumindest dieses Verfahren bald gegenstandslos werden.