Kaum ein Unternehmen hat so viel Einfluss darauf, wie deutsche Verbraucher Geschäfte machen – oder eben nicht – wie die Schufa. Mit negativem Schufa-Score haben Kunden kaum eine Chance. Doch vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich ernster Ärger für die Auskunftei an.
Schufa vor Gericht: EU-Experte sieht Scoring-Verfahren in Gefahr
Denn vor dem Europäischen Gerichtshof steht ein Urteil über mehrere typische Verfahren der Schufa an. Dem Generalanwalt am EuGH Priit Pikamäe zufolge, speichert die deutsche Auskunftei einerseits viel zu lange Daten im Fall einer Privatinsolvenz.
Viel entscheidender ist aber ein anderes Problem: Das Scoring-Verfahren der Schufa ist seiner Ansicht nach grundsätzlich nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar (Quelle: Spiegel) – und könnte damit illegal sein.
Beim Scoring-Verfahren der Schufa würden automatisiert Daten erhoben und verarbeitet, daraus wird der Schufa-Score errechnet. Der DSGVO zufolge dürften jedoch keine Entscheidungen automatisiert gefällt werden, aus denen sich für Betroffene eine rechtliche Wirkung ergeben kann.
Genau das sei aber bei der Schufa der Fall. Etwas deutlicher wird das an einem Beispiel: Ein negativer Schufa-Score kann rechtliche Auswirkungen für die betroffenen Personen haben. Sie wird in vielen Fällen nämlich Schwierigkeiten haben, Geschäfte abzuschließen – ob begründet oder nicht. Dafür ist also der Schufa-Score wichtig und damit entscheide faktisch eine Maschine über einen Menschen, was mit der DSGVO nicht vereinbar sei.
Datenspeicherung wird großes Problem für Schufa
In einem anderen Fall, über den vor dem EuGH entschieden werden soll, geht es um die Dauer der Datenspeicherung bei der Schufa. Die Auskunftei ziehe sich aus öffentlich zugänglichen Registern Daten zu Privatinsolvenzen und der anschließenden Restschuldbefreiung.
Insolvenzgerichte veröffentlichen die entsprechenden Informationen, allerdings werden sie nach 6 Monaten wieder gelöscht. Das Gedächtnis der Schufa ist länger: Bis zu drei Jahre kann es dauern, bis der längst eingetretene Schuldenschnitt auch bei der Schufa zum Tragen kommt. Für Betroffene ist das eine erhebliche Benachteiligung.
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Beide Fälle vor dem EuGH bedrohen in verschiedener Weise die Art, wie die Schufa heute arbeitet. Ob das Geschäftsmodell ohne ein automatisches Scoring-Verfahren weiter funktioniert, ist unklar.
Entschieden ist aber noch nichts: Die Einschätzung der Generalanwälte ist für die Richter des EuGH nicht bindend. Laut Spiegel folgen die Richter in der Regel aber den Generalanwälten. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.