Der gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsbutton fehlt bei jedem fünften Anbieter. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bei Telekommunikations-Anbietern ist die Mängelquote sogar doppelt so hoch. Hier sehen die Verbraucherschützer noch großen Nachholbedarf.
Online-Kündigung: Mängel bei jedem fünften Anbieter
Der seit knapp zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsbutton ist nach einer neuen Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) nur bei 80 Prozent der Anbieter vorhanden. Demnach fehlt bei jedem fünften Anbieter die Möglichkeit für Verbraucher, online abgeschlossene Verträge schnell zu kündigen.
Der vorgeschriebene Button soll es Nutzern ermöglichen, Verträge in den Bereichen Mobilfunk, Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos oder Energieversorgung einfach zu kündigen. Während 80 Prozent der untersuchten Anbieter den Kündigungsbutton vorweisen können, zeigt sich vor allem in der Telekommunikationsbranche erheblicher Nachholbedarf. Hier haben laut VZBV 40 Prozent der Anbieter die Anforderungen noch nicht erfüllt.
Trotz der Fortschritte seit Einführung der Regelung fordert der VZBV eine konsequente Nachbesserung durch die säumigen Anbieter. Verbraucher, die auf Webseiten keinen oder einen nur schwer auffindbaren Kündigungsbutton vorfinden, haben das Recht, ihren Vertrag fristlos zu kündigen (Quelle: VZBV).
Für die Studie wurden 1.200 Anbieter in Deutschland mittels automatisierter Webanalyse untersucht. Welche Anbieter keinen Online-Kündigungsbutton anbieten, teilt der VZBV nicht mit.
Was macht einen guten Handyvertrag aus? Die Antwort gibt es im Video:
Kündigungsbutton auch bei Altverträgen
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Online-Kündigungsbuttons gilt auch für Verträge, die vor dem Stichtag 1. Juli 2022 online eingegangen wurden. Unabhängig vom Datum gilt dies auch für Verträge, die in stationären Geschäften zustande gekommen sind, wenn sie online abgeschlossen werden können.