Immer mehr Banken verlangen von ihren Kunden Negativzinsen, wenn sie viel Geld auf dem Konto haben. Nun können Verbraucherschützer einen ersten Erfolg verbuchen: Das Verwahrentgelt der Sparda-Bank ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin entschieden hat.
Negativzinsen: Schlappe für Sparda-Bank Berlin
Das Landgericht Berlin hat geurteilt, dass die von der Sparda-Bank Berlin erhobenen Negativzinsen nicht rechtskonform sind. Die Bank verlangt ein Verwahrentgelt, falls Kunden mit ihrem Giro- oder Tagesgeldkonto einen Betrag überschreiten. Dieses Vorgehen ist nach Einschätzung der Richter „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“.
Für Kunden der Sparda-Bank Berlin sind das gute Nachrichten. Die Richter forderten die Bank auf, erhobene Negativzinsen wieder zurückzuzahlen. Auch für andere Kreditinstitute könnte das Urteil Folgen haben. Einer aktuellen Untersuchung zufolge erheben in Deutschland 413 Banken und Sparkassen Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten, was einem Drittel aller Banken entspricht. Vor rund einem Jahr waren es mit 178 noch deutlich weniger.
Im Fall der Sparda-Bank Berlin hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Vorstand Klaus Müller zeigte sich über das Urteil erfreut: „Wir wollen mit unseren Klagen für Rechtssicherheit sorgen und die Zulässigkeit von Verwahrentgelten (...) möglichst breitgefächert gerichtlich klären lassen“ (Quelle: Handelsblatt). Notfalls will man dafür auch bis vor den Bundesgerichtshof ziehen:
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Minuszinsen: Sparda-Bank Berlin will in Berufung gehen
Die Sparda-Bank Berlin hat bereits angekündigt, das Urteil nicht hinnehmen zu wollen. Nach eigenen Angaben hat man sich bereits 2019 mit der Finanzaufsicht Bafin abgestimmt, um Negativzinsen einführen zu können.
Derzeit fällt bei Girokonten der Sparda-Bank Berlin nach einem Freibetrag von 25.000 Euro ein Negativzins von 0,5 Prozent pro Jahr an. Bei Tagesgeldkonten gilt ein Freibetrag von 50.000 Euro. Ähnlich sieht es unter anderem bei der Postbank und nun auch bei der DKB aus.