Geht es nach dem Bundesjustizministerium, dann sollen die Hersteller von Smart-TVs und anderen Geräten künftig zu Aktualisierungen ihrer Software verpflichtet werden. Für Kunden und die Umwelt könnte das gleichermaßen Vorteile bringen. Wichtige Details stehen allerdings noch aus.
Update vom 22.06.2021: Die Pflicht zur Bereitstellung von Software-Updates ist beschlossene Sache, wie das Handelsblatt berichtet. Zwei entsprechende EU-Richtlinien sind nun auch national durchgesetzt worden. Ab dem 1. Januar 2022 sind Hersteller verpflichtet, Updates für ihre Produkte bereitzustellen. Die Pflicht soll alle Produkte umfassen, bei der Software zum Einsatz kommt. Das betrifft neben Smart-TVs auch Fitness-Tracker und smarte Waschmaschinen. Eine der wichtigsten Fragen bleibt aber weiter ungeklärt. Wie lange die Verpflichtung zu Software-Updates gelten soll, wurde nicht festgelegt. Hierbei soll der „Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers“ eine Rolle spielen, wie es vage formuliert ist.
Originalartikel:
Smart-TVs: Politik fordert Update-Pflicht
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf eingereicht, der den Markt rund um Smart-TVs durcheinanderwirbeln könnte. Sollte der Entwurf vom Bundestag bestätigt werden, dann würden die Hersteller von intelligenten Fernsehern dazu verpflichtet, Aktualisierungen für ihre Geräte bereitzustellen. Besonders konkret gibt sich der Entwurf aber leider nicht. In welchem Maße und wie lange Updates verteilt werden sollen, ist nicht kommuniziert worden.
Neben Smart-TVs dürften auch die Hersteller anderer Produkte hellhörig werden. In dem Gesetzesentwurf ist laut Handelsblatt von Produkten mit „digitalen Elementen“ die Rede. Von einem derartigen Gesetz wären entsprechend nicht nur Fernseher, sondern auch Smartphones und Smartwatches sowie Fitness-Tracker betroffen. Auf eine längere Unterstützung von Handys dürfen Kunden hier aber wohl nicht hoffen. In dem Gesetzesentwurf geht es eher darum, dass überhaupt Aktualisierungen bereitgestellt werden.
Während sich Kunden von Smart-TVs möglicherweise über eine längere Lebensdauer der Software ihrer Fernseher freuen dürfen, könnte sich die geplante Neuregelung auch positiv auf Elektroschrott auswirken. Wenn Hersteller ihre Geräte länger offiziell unterstützen müssen, fällt zumindest ein Grund weg, sich schnell für einen neuen Fernseher zu entscheiden und den alten womöglich zu entsorgen. Es könnte im besten Fall also weniger Elektroschrott anfallen. Darauf zielt auch die Einführung eines Rechts auf Reparatur ab.
Das sollte vor dem Kauf eines Smart-TVs unbedingt beachtet werden:
Reklamationen: Beweislast soll sich umkehren
In dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums ist auch von einer Neuregelung bei Reklamationen die Rede. Hier soll sich die Beweislast nach einem halben Jahr umkehren. Kommt es nach sechs Monaten zu einem Mangel, dann sollen nicht Kunden nachweisen müssen, dass dieser bereits seit Beginn vorhanden war. Stattdessen werden die Hersteller beziehungsweise die Händler in die Pflicht genommen.