Das Recht auf Reparatur hat sich auch die Ampel-Koalition auf die Fahnen geschrieben. Verschiedene Ansätze werden verfolgt, wie Smartphones und andere Elektrogeräte nachhaltiger werden können. Dem Verbraucherschutz geht es dabei vor allem um eins: eine schnelle Umsetzung.
Vom letzten ernstzunehmenden Smartphone mit Wechselakku sind wir – rühmliche Ausnahmen wie das aktuelle Fairphone ausgenommen – inzwischen Jahre entfernt. Auch andere Schäden am Gerät können dafür sorgen, dass das Handy praktisch unbrauchbar und damit zu Elektroschrott wird, obwohl eigentlich nur ein kleines Teil erneuert werden müsste.
Reparatur von Smartphones: Verbraucherschutz will Priorität bei Umsetzung
Der Wegwerfgesellschaft bei Elektrogeräten wollen EU und die deutsche Regierung den Kampf ansagen – etwa mit einem Recht auf Reparatur, das auch Hersteller verpflichtet, Reparaturen zu ermöglichen und Bauteile vorzuhalten. Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), fordert jetzt, dass man bei den Plänen aufs Gaspedal tritt.
„Das hätten wir gerne innerhalb der ersten hundert Tage auf den Weg gebracht“, erklärt Müller (Quelle: dpa via heise online). Schon Mitte März sollte es nach Vorstellungen der Verbraucherschützer also soweit sein – ein ehrgeiziges Ziel, denn es gilt vieles umzusetzen.
Seit März vorigen Jahres etwa gilt für Hersteller großer Elektrogeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen bereits eine Öko-Design-Richtlinie. Schon beim Bau müssen die Produzenten für einfache Reparatur mit gängigen Werkzeugen sorgen. Ersatzteile müssen sieben bis zehn Jahre bereitgestellt werden.
Lässt sich einfach auseinandernehmen und reparieren – das Fairphone 4:
In der EU will man vom Großen aufs Kleine und eine Pflicht wie bei Kühlschränken für kleinere Geräte wie Tablets und Smartphones ebenfalls einführen. Zudem sind harte Vorschriften für die Widerstandsfähigkeit geplant. Die Gewährleistungspflicht soll ausgeweitet werden, sodass Kunden länger Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln haben.
Verbraucherschutz macht Druck, Hersteller längst an Bord
Erste Erfolge der auch in den USA stärker werdenden Right-to-Repair-Bewegung gibt es bereits: So hat etwa Apple angekündigt, in Zukunft Ersatzteile auch Privatkunden zur Verfügung zu stellen. Ob es mit den Regelungen zu Reparatur und Vermeidung von weiterem Elektroschrott tatsächlich so schnell vorangeht, wie man sich das beim Verbraucherschutz wünscht, ist allerdings fraglich.