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Soforthilfe für Gaskunden beschlossen: So sieht die Dezember-Entlastung aus

Die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden wurde beschlossen. (© IMAGO / Shotshop)
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Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass es noch vor der Gaspreisbremse eine Soforthilfe für den Dezember-Abschlag geben wird. Dieser wurde jetzt vom Bundestag beschlossen und soll Menschen in Deutschland schon in diesem Winter spürbar entlasten.

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Soforthilfe für Gaskunden steht

Während die Gaspreisbremse erst im März oder frühestens im Februar 2023 umgesetzt wird und den Preis für Gas auf 12 Cent pro kWh begrenzt, wird es noch im Dezember zu einer Soforthilfe für alle Gas- und Fernwärmekunden kommen. Das hat der Bundestag jetzt final beschlossen. Das gilt für alle Kundinnen und Kunden, die einen Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden Gas haben. Also sowohl Hausbesitzer als auch kleine und mittlere Unternehmen. Wie vorab schon vermutet, wird der Abschlag für den Dezember übernommen. Zahlt eine Familie also einen Dezember-Abschlag von 300 Euro für Gas, wird dieser übernommen (Quelle: heise).

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Bei Fernwärmekunden ist es nicht ganz so einfach. Da kommt eine recht komplizierte Berechnungsmethode zum Einsatz, wo ein Zwölftel des Verbrauchs auf Basis der Vorausrechnung des Versorgers aus dem September als Grundlage genommen wird. Bei einem Verbrauch von etwa 20.000 kWh im Jahr soll die Entlastung bei ungefähr 300 Euro liegen. Mieter, die keinen direkten Vertrag mit ihrem Energieversorger haben, werden über die Nebenkostenabrechnung entlastet.

Es gibt zudem einige Sonderregeln. Hat der Vermieter die Vorauszahlung schon erhöht, können Mieter die Vorauszahlung um den Dezember-Beitrag kürzen. Ist jemand im Dezember umgezogen, kann dieser 25 Prozent der Vorauszahlung einbehalten. Wurde der Versorger gewechselt, dann muss der neue Versorger den Verbrauch des vorherigen Versorgers übernehmen und auf Basis dessen die Dezember-Entlastung durchführen.

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Was müsst ihr jetzt tun?

Die meisten Gas- und Fernwärmekunden müssen nichts tun. Der Staat übernimmt den Dezember-Abschlag und die Verrechnung erfolgt automatisch. Es wird auch nicht empfohlen, auf Basis der Entlastung die Vorauszahlung schon zu reduzieren, da die Preise für Energie weiterhin sehr volatil sind. Frühestens im Februar 2023 soll dann die Gaspreisbremse die Preise stabilisieren. Zudem kommt bald die Strompreisbremse.

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