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Sparen soll sich wieder lohnen: Finanzminister stellt neuen Plan vor

Der Finanzminister will den Sparer-Pauschbetrag erhöhen. (© Unsplash)
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Es geht um mehrere Hundert Euro pro Jahr: Finanzminister Christian Lindner will den Sparer-Pauschbetrag erhöhen. Kapitalerträge wie Zinsen und Gewinne aus Aktiengeschäften würden so bis zu einem höheren Betrag steuerfrei bleiben. Lindner erhofft sich dadurch eine Stärkung der Anlage- und Aktienkultur.

Finanzminister will Sparer-Pauschbetrag erhöhen

Wie schon im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart, will Finanzminister Christian Lindner einen Freibetrag bei der Einkommensteuer anheben. Sowohl für Singles als auch für Verheiratete soll sich der Sparer-Pauschbetrag erhöhen, wodurch die Steuerbelastung geringer ausfällt.

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Konkret stellt sich Lindner eine Erhöhung bei Singles von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr vor. Bei Verheirateten, die ihre Steuererklärung gemeinsam einreichen, soll sich der Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr erhöhen. Das geht aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervor.

Sollte sich Lindner mit seinen Plänen durchsetzen, dann handelt es sich um die erste Erhöhung des Freibetrags seit 22 Jahren. Wer Geld anspart oder in Aktiven investiert, soll künftig „mehr Netto vom Brutto“ behalten dürfen, heißt es. So würde auch die private Altersvorsorge gestärkt, was gerade in Zeiten steigender Preise und hoher Inflation wichtig sei.

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Mit der Erhöhung soll der Anlage- und Aktienkultur in Deutschland unter die Arme gegriffen werden. Gerade jüngere Menschen, so Lindner, investieren ihr Erspartes heute häufiger am Aktienmarkt (Quelle: Spiegel).

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Sparer-Pauschbetrag: Was bedeutet der Freibetrag?

Die Höhe des Sparer-Pauschbetrags legt fest, ab welcher Summe auf Kapitaleinkünfte Steuern gezahlt werden müssen. Singles, die 801 Euro oder weniger pro Jahr mit Zinsen, Dividenden und Aktienverkäufen einnehmen, zahlen auf ihre realisierten Gewinne keine Steuern. Erst ab 802 Euro Gewinn pro Jahr wird die Kapitalertragsteuer fällig, die sich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) bemerkbar macht.

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