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Steuer-Schock für Krypto-Investoren: Jetzt klopft das Finanzamt an

Wer in Ethereum investiert hat, muss sich ab 2022 auf eine saftige Steuererklärung gefasst machen.
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Mit Kryptowährungen einfach und schnell reich werden – ein schöner Traum. Mit dem Wechsel von Ethereum (ETH) zum Staking-Verfahren kommt in 2022 aber ein Fallstrick auf Investoren zu: Das Finanzamt zieht die Zügel an.

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Neuerung bei Ethereum: Krypto-Trader müssen wachsam sein

Wer sein Geld in Kryptowährungen anlegt, kommt um das Finanzamt nicht herum. Weil die digitalen Coins als Geldanlage neben Aktien oder Immobilienwerten noch vergleichsweise jung sind, gibt es zwar noch viel Unsicherheit, was die Versteuerung angeht. Doch ganz ohne geht es nicht – und bei Ethereum steht eine Veränderung an, die sich in der Steuererklärung bemerkbar machen wird (Quelle: Token InfoPort).

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Die ist technischer Natur, denn der nach Marktkapitalisierung zweitwertvollste Krypto-Coin nach Bitcoin schwört dem „Mining“ ab. Der seit Ende 2020 laufende Wechsel zur sogenannten „Proof of Stake“-Methode soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Statt der puren Rechenleistung entscheidet somit ein gewichtetes Zufallsprinzip darüber, wer den nächsten Ether-Blockchain-Eintrag bekommt.

Um teilzunehmen, müssen ETH-Halter Coins für den Staking-Pool freigeben. Die Menge bereitgestellter Ether-Coins beeinflusst die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn und das Recht, der Ethereum-Blockchain einen neuen Eintrag hinzufügen zu können. Der Gewinner erhält außerdem eine Belohnung in ETH, ebenso wie die Validatoren, die an der Prüfung des neuen Antrags teilhaben. Sie machen damit Gewinn.

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Dieser Gewinn ist es, der für das Finanzamt den Unterschied macht. Staking ist nach Ansicht der Behörde steuerpflichtiges Einkommen. Die erzielte Rendite ist laut dem Krypto-Portal nur steuerfrei nach einer Haltefrist von zehn Jahren. Beim bisherigen „Proof of Work“-Konzept konnten Gewinne bereits nach einem Jahr steuerfrei eingestrichen werden.

Mit einigen dieser Shit-Coins ist nicht zu spaßen:

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Steuerhammer für ETH-Besitzer: So vermeidet ihr das Schlimmste

Die Besteuerung ist dabei nicht ohne. Die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent findet nämlich keine Anwendung, stattdessen gelte bei der Berechnung der persönliche Steuersatz, der noch deutlich höher ausfallen kann. Wer ETH besitzt, sollte bei der Steuererklärung in Zukunft also besonders achtsam vorgehen. Bei vielen Krypto-Wallets könnt ihr Staking außerdem von vornherein ausschließen.

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Krypto-Experte Matthias Steger rät bei Token InfoPort: „Verkaufen Sie rechtzeitig alle Ethereum-Coins, die Sie seit mindestens einem Jahr halten. Denn sobald die Coins ins Staking gehen, wird für sie die Zehn-Jahres-Frist gelten.“ Wer ältere Ether rechtzeitig verkauft, kann sich den Steuerhammer sparen. Nach aktuellem Stand heißt es für künftige Investoren aber tiefer in die Tasche greifen.

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