18,36 Euro im Monat – so viel müssen die Deutschen für ARD und ZDF zahlen. Eine Juristin aus Kassel meldet nun aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags an. Nur eine Finanzierung über die Steuer sei vereinbar mit dem Grundgesetz.
Nicht erst seit den RBB-Skandalen steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unter besonderer Beobachtung. Eine Mehrheit der Bürger würde ARD und ZDF am liebsten den Geldhahn zudrehen und sich den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich sparen. Unterstützung bekommen sie jetzt von einer Wirtschaftsjuristin aus Kassel.
Rundfunkbeitrag soll gegen das Grundgesetz verstoßen
In ihrer Doktorarbeit kommt Michelle Michel zum Schluss: Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundgesetz. Denn für Gebühren oder Beiträge, die der Staat von seinen Bürgern verlangt, muss es immer einen individuellen Vorteil geben. Laut Michel sei das beim Rundfunkbeitrag nicht der Fall. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll der Meinungsvielfalt dienen und das sei ein Vorteil der Allgemeinheit, nicht des Einzelnen (Quelle: HNA)
„Insofern kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur über Steuern finanziert werden, nicht über Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben“, so das klare Urteil der Wirtschaftsjuristin.
Eine Steuerfinanzierung für ARD und ZDF würde zudem die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigern, ist sich Michel sicher.
Das alles finanziert der Rundfunkbeitrag:
ARD und ZDF wollen mehr Geld
Eine Reform der Rundfunkfinanzierung dürfte in nächster Zeit aber nicht allzu realistisch sein. Zunächst steht bei ARD und ZDF das Gerangel um mehr Geld an. Als erster Sender hat sich der WDR aus der Deckung gewagt und eine Erhöhung der Rundfunkgebühren gefordert, auch das ZDF geht für die kommenden Jahre von einem höheren Finanzbedarf aus.
Der Gegenwind für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist aber enorm. Neben einigen Ministerpräsidenten hat zuletzt ein Rundfunkrat des BR lautstark sogar eine Gebührensenkung gefordert.