Speicherplatz im Internet gegen Abo-Gebühren: Die Stiftung Warentest hat sich Cloud-Speicherdienste angeschaut. Das Ergebnis: Dropbox landet im Mittelfeld und Apples iCloud auf dem vorletzten Platz. Als Sieger geht Google hervor.
Cloud-Anbieter bei Stiftung Warentest: Google ist gut, Apple nur ausreichend
Die Stiftung Warentest (Ausgabe 11/2023) hat 9 Cloud-Dienste getestet. Den Sieg holt sich Google One Premium (2 TB Speicherplatz für 9,99 Euro/Monat) mit der Gesamtnote 2,1 („gut“), der Dienst sei „schnell und vielseitig“. Den zweiten Platz sicherte sich One Drive von Microsoft (Microsoft 365 Single, 1 TB Speicherplatz für 7 Euro / Monat) mit der Gesamtnote 2,3 („gut“).
Ernüchternd sind die Ergebnisse für die recht bekannten Dienste Dropbox und iCloud. Während Dropbox Plus immerhin noch auf die Gesamtnote 3,0 („befriedigend“) kommt, muss sich Apples iCloud mit der Gesamtnote 3,6 („ausreichend“) zufrieden geben. Ein Grund dafür ist die vergleichsweise niedrige Geschwindigkeit bei iCloud.
Die ist bei Dropbox zwar richtig klasse, aber das rettet nicht die Endnote. Denn Abzug gab’s bei beiden nämlich für „sehr deutliche Mängel in den AGB“ (z. B. unzulässige Klauseln). In diesem Punkt stehen Google, Microsoft, aber auch Strato (HiDrive Basic), GMX (GMX 1 TB) und Telekom (Magenta Cloud XL) wesentlich besser da, hier wurden nur sehr geringe oder gar keine Mängel in den AGB festgestellt.
NAS als Alternative zur Cloud?
Ein Aspekt ist – vor allem bei Google, Microsoft und Apple – die Integration in Hard- und Software des jeweiligen Anbieters. So ist etwa iCloud innerhalb des Apple-„Ökosystems“ sehr präsent und gerade für Techniklaien der wahrscheinlich bequemste Weg, um iPhone-Fotos oder Dateien auszulagern.
Wer riesigen IT-Konzernen und deren Servern grundsätzlich skeptisch gegenübersteht, für den kommt ein lokaler Speicher in Form eines NAS in Frage:
Wenn sich die Skepsis konkret auf Server im Ausland bezieht, dann sind eventuell die Cloud-Dienste von Strato, GMX und Telekom eine Option. Hier stehen die Server laut Angaben der Anbieter ausschließlich in Deutschland, wo das europäische Datenschutzrecht zum Tragen kommt.