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Stiftung Warentest: Nur dieser Paketdienst überzeugt

Stiftung Warentest hat Paketdienste verglichen. (© Unsplash)
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Die Stiftung Warentest hat eine detaillierte Bewertung der in Deutschland operierenden Paketdienste durchgeführt. Bei einem Vergleich der Anbieter DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS und Amazon zeigten sich deutliche Leistungsunterschiede. Lediglich einer der Dienste erhielt die Bewertung „gut“.

Stiftung Warentest: Nur ein Paketdienst taugt etwas

Tester von Stiftung Warentest haben sich die größten in Deutschland tätigen Paketdienste genauer angeschaut. Untersucht wurde dabei sowohl das Versenden als auch der Empfang von Paketen. Da Amazon nur liefert, bleibt das abschließende Qualitätsurteil hier aus.

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Mit der Benotung „gut (2,2)“ hat sich DHL den ersten Platz in der Rangliste gesichert. Alle anderen wurden mit „befriedigend“ oder gar nur „ausreichend“ bewertet. Die DHL punktete vor allem als Versender, während DPD auf Empfängerseite gewinnen konnte. Eine gute Note bei der Zustellung hat sonst kein anderer Paketdienst erhalten.

Auf der anderen Seite haben GLS und UPS im Vergleich schlecht abgeschnitten. Versenden und Empfangen wird von den Warentestern nur mit jeweils „ausreichend (3,6)“ bewertet. Bei UPS kam eines von zehn, bei GLS sogar zwei von zehn Paketen beschädigt beim Empfänger an. Pakete mit beschädigtem Inhalt gab es bei den anderen Dienstleistern nicht. Insgesamt waren 60 Pakete Teil der Untersuchung.

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Wie machen sich die Paketdienste im Vergleich? Die Antwort im Video:

GLS reagiert nicht auf Schadensmeldung

Negativ ist den Testern GLS aufgefallen, wo auf eine Schadensmeldung per Mail einfach nicht reagiert wurde. Beim zweiten beschädigten Paket verwies GLS lediglich auf den Absender als Vertragspartner.

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Hermes hat sich als der günstigste Anbieter bei zwei der drei getesteten Paketgrößen erweisen. Teils muss bei DHL aber weniger bezahlt werden. Bei größeren Paketen hat sich UPS als teuerster Paketdienst erwiesen.

Deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung sind bei GLS und UPS aufgefallen. Unter anderem wurden hier konkrete Rechtsgrundlagen nicht benannt und unklare Garantien abgegeben (Quelle: Stiftung Warentest).

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