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Stiftung Warentest warnt: Das solltet ihr auf eBay niemals tun

eBay auf einem Smartphone. (© IMAGO / Joko)
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Wenn die eigene eBay-Auktion einfach nicht in Fahrt kommt, ist der eine oder andere vielleicht versucht, selbst nachzuhelfen und mit einem Zweit-Account die Gebote immer weiter nach oben zu treiben. Das kann aber böse Folgen haben, wie die Stiftung Warentest warnt.

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Aussagekräftige Beschreibung, schöne Bilder, realistischer Startpreis – und trotzdem tut sich nichts. Manchmal ist es bei eBay wie verhext. Wenn die Gebote für die eigene Auktion im Schneckentempo eintrudeln, ist so mancher versucht, sich einen Zweit-Account anzulegen und so die Gebote etwas nach oben zu treiben. Davon rät die Stiftung Warentest aber mit deutlichen Worten ab.

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Shill Bidding auf eBay: Stiftung Warentest warnt vor Gebotstreiberei

Denn dieses sogenannte „Shill Bidding“ kann auch ordentlich nach hinten losgehen, wie Gerichtsurteile zeigen. Hinter dem Begriff versteckt sich eine alte Masche: Lockvogel-Angebote. Mit einem Zweit-Account oder mit Hilfe von Freunden versucht der Ersteller einer Auktion, die Gebote nach oben zu treiben.

Dass diese Gebotstreiberei alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, zeigen gleich zwei Gerichtsurteile. In beiden Fällen hat es das zuständige Gericht als erwiesen angesehen, dass der Auktionsersteller entweder selbst mit einem Zweit-Account oder über einen Freund Scheinangebote abgegeben habe. Mit der Masche wollte der Anbieter nach Auffassung des Gerichts entweder den Preis nach oben treiben oder den Verkauf zu einem aus seiner Sicht unzureichenden Preis verhindern (Quelle: Stiftung Warentest).

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Wer erwischt wird, muss im Extremfall Schadensersatz zahlen

In beiden Fällen musste der Auktionsersteller ordentlich Schadensersatz zahlen – und zwar an den Bieter, der zuletzt das höchste Angebot abgegeben und damit die Ware eigentlich erstanden hatte. Im ersten Fall musste der Gebotstreiber über 7.400 Euro Schadensersatz zahlen, im zweiten Fall waren es sogar über 16.000 Euro.

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Auf Nachfrage von Stiftung Warentest erklärte eBay, dass die Auktionsplattform Shill-Bidding-Fälle nicht selbst zur Strafanzeige bringe – geschädigten eBay-Nutzern dieser Weg aber offen stehe. Auktionsersteller, die bei Gebotstreiberei erwischt werden, drohe allerdings der Ausschluss bei eBay.

Für eBay-Nutzer gilt daher: Auch wenn die Versuchung groß ist, lasst die Finger vom Shill Bidding. Nehmt lieber einen realistischen Startpreis, mit dem ihr im Extremfall auch leben könnt, wenn die Gebote nicht wie erhofft eintrudeln.

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