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Strafzahlung für Balkonkraftwerk: Unsicherheit sorgt bei Mini-Solaranlagen für ein Problem

Ein Balkonkraftwerk kann im Grunde überall montiert werden – auch auf einer Gartenhütte. (© GIGA)
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Steckfertige Mini-Solaranlagen liegen aktuell voll im Trend. Sie lassen sich für relativ wenig Geld installieren und erzeugen Tag für Tag Energie, die ihr direkt verbrauchen könnt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgt aktuell aber für Verunsicherung, denn Betreibern von Balkonkraftwerken könnte eine Strafzahlung drohen. Erst 2023 gibt es für die Unsicherheit eine Lösung

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Strafzahlung für Balkonkraftwerk wegen 70-Prozent-Regel

Das EEG schreibt in Deutschland vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihrer produzierten Energie ins Stromnetz einspeisen dürfen. Obwohl Mini-Solaranlagen mit 600 Watt nur einen Bruchteil der produzierten Energie ins Netz einspeisen, gilt das Gesetz auch für solche Anlagen. Habt ihr beispielsweise wie ich ein Balkonkraftwerk mit zwei 300-Watt-Modulen und einem Wechselrichter, der 600 Watt ausgibt, dann könnte dieser theoretisch auch 600 Watt und somit 100 Prozent der möglichen Leistung ins Netz einspeisen. Das wäre verboten und könnte eine Strafzahlung zur Folge haben.

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Dabei sind sich viele Experten aktuell noch nicht ganz so einig, ob die Regelung überhaupt für Balkonkraftwerke gilt, die keine Einspeisevergütung erhalten. Die Strafe könnte auch nur für Solaranlagen gelten, die für die eingespeiste Energie Geld erhalten. Das passiert bei Mini-Solaranlagen nicht.

Wie könnt ihr euch dagegen schützen?

Effektiv schützen kann man sich vor einer Strafzahlung nur, wenn der Wechselrichter eine Leistung von maximal 70 Prozent abgeben könnte. In dem Fall wären es 420 Watt. Mit einem 400-Watt-Wechselrichter wärt ihr also bei einer 600-Watt-Anlage auf der sicheren Seite. Ansonsten könnte eine Strafzahlung von 10 Euro je Kilowattstunde drohen. Bei einer 600-Watt-Anlage wären das 6 Euro pro Monat oder 72 Euro im Jahr. Was den Ertrag natürlich massiv reduzieren würde. Viele Mini-Solaranlagen würden sich dadurch nicht mehr lohnen (Quelle: Mimikama).

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Eine andere Möglichkeit, wie man sich vor einer Strafzahlung schützen könnte, wäre der Nachweis, dass nie mehr als 70 Prozent der produzierten Energie eingespeist wird. Der Sinn und Zweck einer Mini-Solaranlage ist, dass die produzierte Energie sofort verbraucht wird, weil ihr eben keine Vergütung für die eingespeiste Energie erhaltet. Dazu benötigt ihr eine smarte Steckdose, die den Verbrauch misst (bei Amazon anschauen). So habe ich beispielsweise 64 kWh in einem Monat mit meiner 600-Watt-Anlage produziert und 18 kWh eingespeist, die ich nicht verbraucht habe. Da ich die 18 kWh verschenke, macht es gar keinen Sinn, die Energie ins Netz einzuspeisen. Verbraucher wie ein Kühlschrank, Router, Computer, Fernseher und so weiter verbrauchen immer etwas Energie, sodass ihr da eigentlich auf der sicheren Seite sein solltet.

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70-Prozent-Regel entfällt 2023

Im Jahre 2023 wird es keine 70-Prozent-Regel mehr geben. Spätestens dann seid ihr auf der sicheren Seite (Quelle: PV Magazine). Bisher war die Neuregelung nur für neue Anlagen angedacht, soll aber auch für bestehende Solaranlagen gelten. Das würde dann auch auf Mini-Solaranlagen zutreffen.

Was ihr über Balkonkraftwerke wissen müsst:

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Netzbetreiber versuchen Balkonkraftwerke zu verhindern

Mich erreichen in letzter Zeit immer mehr Mails von Leserinnen und Lesern, die Probleme mit ihren Netzbetreibern haben. Diese wollen den Schuko-Stecker nicht akzeptieren, verlangen eine Installation durch einen Elektriker und so weiter. Jetzt könnte auch die 70-Prozent-Regel zur Abschreckung genutzt werden, um die Menschen davon abzuhalten, sich eine Mini-Solaranlage zu installieren.

Ich für meinen Teil habe schon bei der vereinfachten Anmeldung des Balkonkraftwerks angegeben, dass der Wechselrichter keine Beschränkungen besitzt. Ihr schickt dort auch die Konformitätserklärung mit, sodass der Netzbetreiber weiß, wie viel Leistung eure Anlage besitzt und dass der Wechselrichter keine Beschränkung hat. Ich hab die Bestätigung bekommen und müsste so auf der sicheren Seite sein. Vorab gab es aber viel Diskussionsbedarf, da es die erste Anlage in der relativ kleinen Stadt war. Die Mitarbeiter bei Netzbetreibern sind aber alle verschieden, sodass ihr mehr oder weniger Probleme haben könntet. Unser Netzbetreiber installiert nämlich sogar selbst 600-Watt-Anlagen und die haben auch keine Beschränkung. Trotzdem wäre eine Klarstellung wichtig, um den Boom nicht zu bremsen.

Hinweis: Der Artikel wurde inhaltlich überarbeitet. Der Part „70-Prozent-Regel entfällt 2023“ wurde hinzugefügt.

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