E-Autos und Wärmepumpen drohen, zur Zerreißprobe für deutsche Stromnetze zu werden. Damit gerade zu Spitzenzeiten die Netze nicht in die Knie gehen, plant die Bundesnetzagentur Einschränkungen für Verbraucher. Für E-Autos könnte es an der Steckdose eng werden.
Weniger Strom fürs E-Auto: So will die Bundesnetzagentur rationieren
Wie genau eine mögliche Drosselung bei privaten Wallboxen für E-Autos aussehen könnte, hat Klaus Müller, Chef der zuständigen Bundesnetzagentur (BNetzA), verraten. Es gehe um die Situation: „Alle kommen nach Hause und wollen nach der Arbeit ihr E-Auto aufladen. Da gilt es Netzüberlastungen vorzubeugen“ (Quelle: Manager Magazin). Das soll etwa Blackouts vermeiden.
Dafür will die BNetzA Vorschriften festlegen, die es Stromanbietern erlauben, die abrufbare Leistung an bestimmten Abnehmern – wie etwa privaten Wallboxen – zu drosseln. Eine vollständige Abschaltung ist hingegen nicht vorgesehen.
„Ein E-Auto-Fahrer kann den Akku dann etwas langsamer laden. Es geht ausdrücklich nicht darum, dass ein E-Auto gar nicht laden kann. Im Gegenzug erhalten die Stromkunden eine Ermäßigung bei den Netzentgelten“, erklärt Müller weiter.
Komme es zu solchen Fällen, sollen die außerdem als Zeichen für die Netzbetreiber gelten. Wo es zu Problemen mit Spitzenlasten kommt, müssten die Betreiber „unverzüglich ausbauen“, so er Chef der BNetzA.
Auf den ersten Blick wirkt der Plan wie ein gehöriger Nachteil für E-Auto-Fahrer gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor. Die autofreien Sonntage im Zuge der Ölkrise der 70er zeigen aber, dass auch Benziner und Diesel nicht vor regulatorischen Eingriffen sicher sind.
Im Gegenteil haben wohl E-Autos sogar die Nase vorn: So können sich Fahrer etwa durch Photovoltaik-Anlagen unabhängiger vom Netzstrom machen. Solange das Stromnetz nicht komplett abgestellt wird, können die auch bei Drosselung weiter Energie liefern.
Mit einem eigenen Balkonkraftwerk könnt ihr euch von eurem Stromanbieter unabhängiger machen:
Drosselung für E-Autos: In diesen Fällen könnte es dazu kommen
Laut Müller rechnet die BNetzA außerdem damit, dass „Eingriffe des Netzbetreibers nur in Ausnahmefällen notwendig werden.“ Selbst dann sollte aber eine Ladung über Nacht immer noch ausreichen, damit E-Auto-Fahrer einen üblichen Arbeitsweg am nächsten Morgen wie gewohnt zurücklegen können.
Bisher sind das aber nur die Pläne zu neuen Vorschriften der BNetzA. Aktuell verhandelt man darüber mit verschiedenen Seiten, die zu den Vorschlägen der Behörde Stellungnahmen abgegeben haben. Mit einer Entscheidung rechnet Müller im Herbst, damit die Regeln zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können.