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Strompreise steigen – Verbraucherschutz: So geht es nicht

Die Abrechnung für Strom und Gas wird in diesem Jahr teuer. (© Pixabay / AlexanderStein)
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Dass die Abrechnung für Energiekosten wie Strom und Gas für dieses Jahr teurer wird, steht fest – aber längst nicht alle Erhöhungen sind gerechtfertigt. Darum greifen auch Verbraucherschützer ein und schieben manchen Preiserhöhungen einen Riegel vor.

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Der Herbst ist längst in Deutschland angekommen und auch der Winter naht. Da kommen hohe Preise für Strom und Gas, aber auch für Heizöl Verbrauchern besonders ungelegen. Doch genau in diesem Jahr steigen die Preise in extreme Höhen.

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Schuld sind unter anderem die hohen Rohstoffpreise. Viele Verbraucher erhalten deswegen Informationen zu neuen Preisen, die Erhöhungen kommen manch einen teuer zu stehen. Wie ein Beispiel aus Köln zeigt, können die Energieversorger allerdings mit den Preisen nicht machen, was sie wollen.

Verbraucherzentrale greift ein: Energieversorger gerügt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wirft dem lokalen Versorgungsunternehmen „immergrün“ vor, die Preise unzulässig erhöht zu haben. Ein gutes Zeichen für Verbraucher allgemein und besonders für Kunden von immergrün. Der Strom- und Gasanbieter habe die Preiserhöhung „völlig intransparent und unzureichend kommuniziert“, so der Vorwurf (Quelle: Verbraucherzentrale NRW).

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Doch das ist nicht alles: Während bei einigen Kunden die Preise stiegen, habe man bei anderen kurzzeitig die Belieferung gestoppt. Aus Sicht der Verbraucherschützer setzt das dem Ganzen die Krone auf, meint Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Ein Einzelfall sei das nicht, ähnliche Fälle kennt man bereits.

Mit der Abmahnung von immergrün durch die Verbraucherzentrale will man ein Signal setzen, „an alle Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbraucher:innen weiterhin fair und zuverlässig einzuhalten“. Preiserhöhungen sollten nicht durchgesetzt werden, ohne sie ausreichend zu kommunizieren.

Das ist ein Nein zum Vorgehen von immergrün und ein Dämpfer für die Kunden: Die Verbraucherzentrale gibt damit aber keine Absage für Preiserhöhungen.

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Versorgung auch im Winter gesichert: Verbraucher können aufatmen

Betroffene Kunden brauchen sich laut Verbraucherzentrale keine Sorgen machen. Zum einen stehe ihnen bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dass immergrün darüber nicht ausreichend informiert habe, ist einer der Kritikpunkte.

Hohe Strom- und Gaspreise sind ein Grund für Smart-Home-Anwendungen, denn damit lässt sich gezielt sparen. Im Video erfahrt ihr mehr über die Produkte von Ikea:

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Verbraucherinnen und Verbraucher sind außerdem vor dem Versorgungsausfall geschützt. Sollte etwa ein Strom- oder Gasanbieter in Insolvenz gehen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung. Einen Ausfall braucht niemand zu fürchten. Trotzdem empfehlen die Verbraucherschützer, in günstigere Tarife zu wechseln. Im aktuellen Marktumfeld kann das allerdings auch der normalerweise teurere Grundversorger sein.

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