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Switch 2 in Bedrängnis: EU-Regel könnte für Nintendo zum Problem werden

Nintendo Switch 2: Gesetzliche Probleme? Abonniere uns
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Egal ob Smartphones, Laptops oder Handheld-Konsolen wie die Nintendo Switch: Wer in der heutigen Zeit den Akku eines Gerätes wechseln will, muss dafür oftmals ordentlich Zeit einplanen und spezielles Werkzeug zu Hause haben. Eine neue EU-Richtlinie soll das ändern – und das könnte unter anderem auch Nintendo treffen.

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EU läutet das Ende der verklebten Akkus ein

Es ist offiziell: Der Europäische Rat verschärft die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien – und das hat vor allem für Kunden positive Auswirkungen. Ein Abschnitt der neuen Vorschrift gibt etwa vor, dass Akkus von ihren Endnutzern ab 2027 leicht entfernt und ersetzt werden können müssen. (Quelle: consilium.europa.eu)

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Mit anderen Worten: Akkus dürfen nicht mehr verklebt oder kompliziert verbaut werden. Spezielle Werkzeuge dürfen für den Ausbau ebenfalls nicht mehr benötigt werden oder müssen dem Gerät beiliegen. Eine entsprechende Anleitung für den Ausbau muss online bereitgestellt werden.

Die neue Verordnung soll es Verbrauchern ermöglichen, ihre Gerätschaften leichter zu reparieren und sie so länger nutzen zu können. Vor allem Akkus und Batterien verlieren im Laufe der Jahre mitunter stark an Kapazität, sodass sich ein Austausch lohnen kann, anstatt das komplette Gerät zu wechseln oder sich sogar ein neues zu kaufen.

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Die Joy-Cons der Nintendo Switch sind dank Stick-Drift auch sehr reparaturanfällig. Mit einem simplen Gadget löst ihr dieses Problem für immer:

Tschüss, Stick Drift! GuliKit Hall-Effekt-Sticks für die Nintendo Switch ausprobiert Abonniere uns
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Switch 2: Keine fest verbauten Akkus mehr – muss Nintendo umplanen?

Die neue Verordnung gilt für alle Geräte, in denen eingebaute Batterien zum Einsatz kommen – dazu gehören etwa Smartphones, Laptops und auch Handheld-Konsolen wie die Nintendo Switch.

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Muss Nintendo also nochmal zurück ans Reißbrett und das Design der Nintendo Switch 2 überdenken? Höchstwahrscheinlich nicht. Dieser Teil der neuen Nachhaltigkeitsvorschrift gilt erst ab 2027. Aktuell geht man in der Gerüchteküche davon aus, dass Nintendo mit der Switch 2 schon 2024 an den Start gehen wird.

Mit anderen Worten: Wenn Nintendo den langersehnten Switch-Nachfolger nicht doch noch viel länger unter Verschluss hält, dürfte diese Änderung keine Auswirkungen auf die Produktion der Switch 2 haben. Die Regelung greift nur bei Neuerscheinungen ab 2027. Sollte sich Nintendo jedoch dazu entschließen, die Switch 2 ab 2027 in einer anderen Version anzubieten, müsste man auf die Einhaltung der neuen Verordnung achten.

Aber vielleicht überrascht uns Nintendo ja auch und hat den Akku der Switch 2 sowieso schon so in der Konsole verbaut, dass er ganz einfach getauscht werden kann. Genaueres werden wir erst wissen, wenn die neue Handheld-Konsole offiziell in den Verkauf startet.

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