Hohe Spritpreise trotz Tankrabatt: Im Sommer 2022 konnten so manche Autofahrer in Deutschland ihren Augen kaum trauen. Nun kommt das Bundeskartellamt zu einem überraschenden Urteil. Die Ölkonzerne hätten den verordneten Rabatt „überwiegend“ an Kunden weitergegeben, heißt es.
Tankrabatt: Keine Hinweise auf Preisabsprachen
Vom 1. Juni bis 31. August 2022 gab es in Deutschland nicht nur das 9-Euro-Ticket, sondern auch Steuersenkungen auf Sprit. Die Mineralölkonzerne wurden angewiesen, bei Benzin einen Rabatt über 30 Cent pro Liter und bei Diesel gut 14 Cent pro Liter über die Energiesteuer zu gewähren. Schon kurz nach Einführung des Tankrabatts kamen intensive Diskussionen auf. Haben die Ölkonzerne den Rabatt auch wirklich an Kunden weitergegeben?
Ja, sagt jetzt das Bundeskartellamt während einer Untersuchung. Im gerade vorgelegten Zwischenbericht heißt es, dass der Rabatt „überwiegend“ bei Kunden ankam. Die Kartellwächter verweisen dabei auch auf ähnliche Studien, die am Ende zum gleichen Ergebnis gekommen waren.
Darüberhinaus sieht das Bundeskartellamt keine Hinweise darauf, dass es illegale Preisabsprachen zwischen den Ölkonzernen gegeben hat. Auch das hatten im Sommer nicht wenige Autofahrer vermutet. Einschränkend heißt es im Zwischenbericht aber auch, dass sich die Preisentwicklung im untersuchten Zeitraum „nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt“, so Kartellamtschef Andreas Mundt.
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Tankrabatt: Ermittlungen laufen weiter
Mundt betont, dass die Ölkonzerne sehr hohe Gewinne erwirtschaftet haben. Nach geltender Rechtslage kann das Bundeskartellamt aber nur dann einschreiten, wenn ein „Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten“ festgestellt wird. Gestiegene Preise an der Zapfsäule und Rekordgewinne der Ölkonzerne seien allein noch kein ausreichendes Indiz. Die Kartellwächter haben die Untersuchung des Tankrabatts noch nicht abgeschlossen, die Ermittlungen dauern weiter an (Quelle: Spiegel).