Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Mobility
  4. Tankstellen müssen handeln: Gesetzesänderung soll E-Autos attraktiver machen

Tankstellen müssen handeln: Gesetzesänderung soll E-Autos attraktiver machen

Wie hier bei Aral gibt es bereist an vielen Tankstellen Schnellladesäulen für E-Autos. (© IMAGO / MiS)
Anzeige

E-Autos gehen derzeit durch eine heftige Nachfrageflaute. Wer schon einen Stromer fährt, ärgert sich zudem über hohe Energiepreise. Doch das Bundeskabinett will für die Situation für Elektroautos und deren Fahrer verbessern. Dafür nimmt man sich mit einer geplanten Gesetzesänderung die Tankstellen vor – mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Schnellladesäule an jeder Tankstelle: Regierung macht E-Autos Beine

Die Bundesregierung will beim Wechsel auf E-Autos die Tankstellen und deren Betreiber in die Pflicht nehmen: Ab 2028 soll an jeder Tankstelle mindestens ein Ladepunkt stehen, der für Schnellladen mit bis zu 150 kW Leistung ausgelegt ist. Diese Vorgabe gilt allerdings nur für Unternehmen, die 200 oder mehr Tankstellen in Deutschland betreiben.

Anzeige

Informationen des Bundesverkehrsministeriums zufolge sind von den neuen Regelungen nur die größten Tankstellenbetreiber betroffen. Etwa ein Dutzend von ihnen müsste die Versorgung mit Schnellladesäulen anpassen. Die Regierung rechnet mit 8.000 zusätzlichen Schnellladepunkten infolge der Gesetzesinitiative.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine flächendeckende Versorgung mit Schnellladestationen aufzubauen und zu sichern. Das wiederum soll es Verbrauchern erleichtern, auf ein Elektroauto umzusteigen. Mangel an Ladestationen oder die Sorge, in nicht abgedeckten Regionen liegen zu bleiben, sollen beseitigt werden.

Anzeige

Viele Ausnahmen für Tankstellen geplant

Was sich tatsächlich in Folge der geplanten Gesetzesänderung verbessern wird, steht aber noch in den Sternen. Denn es sind viele Ausnahmen von den Versorgungsauflagen vorgesehen. Bei maximal der Hälfte der Tankstellen sollen Unternehmen dem Entwurf zufolge die Vorgaben abweichend umsetzen können.

Möglich ist unter anderem, einen Tankstelle nicht mit einem Schnelllader zu versehen, wenn der Anbieter im Umkreis von 1 km bereits einen entsprechende Ladesäule bietet. Mehr Ladesäulen an anderen Tankstellen könnten ebenfalls den Zwang an einem Standort aufheben.

Anzeige

Auch günstige E-Autos von VW sollen den Antriebswechsel voranbringen:

Günstige E-Autos? Volkswagen hat einen Plan Abonniere uns
auf YouTube

Zudem ist der Tagesschau zufolge eine Ausnahme für wirtschaftliche Härtefälle vorgesehen. Wenn es also zu hohen Unkosten kommen würde oder ein vollkommen unwirtschaftlicher Betrieb zu erwarten ist, muss wohl auch keine Ladesäule aufgestellt werden.

Aral-Chef: „Das erinnert an Planwirtschaft“

Gerade vor dem letzten Punkt wurde im Vorfeld von Tankstellenbetreibern gewarnt und mögliche Ausnahmen dringend gefordert. Achim Bothe, Chef von Aral, kritisiert die geplanten Regeln: „Wir lehnen die geplante Versorgungsauflage ab. Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht.“ Auch der ADAC sieht die Auflagen kritisch, durch die umfassenden Ausnahmen nun aber vertretbar.

Felix Gräber

Dass sich mit der Ladesäulen-Auflage für Tankstellen spürbar etwas für E-Auto-Fahrer zum Besseren wendet, ist fraglich. Ein einzelner Ladepunkt pro Tankstelle ist vergeblich. Betreiber dürften sich da auch kaum die Mühe machen, nur eine einzelne Ladesäule aufzustellen. Auch wenn es bequemer wäre, fast überall laden zu können, sind größere Ladeparks mit vielen Plätzen einfach sinnvoller. Denn auch am Schnelllader dauert der Stopp länger als beim Tanken. Standorte, an denen Autofahrer während der Ladezeit etwas anderes erledigen können, sind zudem viel attraktiver als Ladesäulen an Tankstellen im Nirgendwo.

Felix Gräber
Anzeige