Congstar richtet sich mit einer deutlichen Mitteilung an seine Kundenschaft: Nur wer die Werte einer vielfältigen und offenen Gesellschaft unterstützt, sollte auch weiterhin Kunde bleiben. Die Telekom-Marke macht klar, dass sie keine Form von Rassismus duldet. Der Appell zur Kündigung hat aber einen kleinen Haken.
Congstar: Wer nicht für Vielfalt ist, soll kündigen
Congstar setzt ein Zeichen gegen Rassismus und fordert Kunden auf, ihren Vertrag zu kündigen, wenn sie entsprechende Einstellungen vertreten. Diese unmissverständliche Botschaft verbreitet der Mobilfunkanbieter derzeit auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. Congstar habe schlicht „keinen Bock auf Rassist*innen“, heißt es (Quelle: Congstar bei Facebook).
Die Discountmarke der Telekom hat nach eigenen Angaben lieber weniger Kunden, als mit dem eigenen Angebot „zur Verbreitung von Hass und Hetze beizutragen“. In den sozialen Netzwerken kommt die Marketing-Aktion bei vielen Kunden gut an. Vereinzelt muss sich Congstar aber auch Kritik und Häme gefallen lassen.
Zuvor hatte sich auch Telekom-Chef Tim Höttges klar positioniert. Rassismus, Sexismus und Diskriminierung hätten in seinem Unternehmen keinen Platz. Kunden der Telekom wurden allerdings bislang nicht aufgefordert, ihre Verträge wegen menschenfeindlicher Einstellungen zu kündigen.
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Congstar: Kein Sonderkündigungsrecht für Rassisten
Congstar hat gegenüber Medien erklärt, dass Kunden trotz der Aktion gegen Rassismus ihren Vertrag nicht sofort, sondern erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen können. Ein Sonderkündigungsrecht steht ihnen also nicht zu (Quelle: teltarif.de).
Congstar begründet dies damit, dass man Kunden mit entsprechender Einstellung keinen Vorteil gegenüber anderen einräumen wolle. Außerdem gebe es bei der Telekom-Tochter ohnehin die Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Kunden müssen zudem nicht begründen, warum sie Congstar verlassen wollen. Das gilt auch weiterhin, unabhängig von den Einstellungen der Kunden.