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Verbraucherschutz über Telekom, Vodafone & o2: So werden Kunden im Handyladen ausgetrickst

In Shops von Vodafone, Telekom und o2 müssen Kunden aufpassen. (© Imago / Rolf Poss)
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In Handyshops von Vodafone, o2 und der Telekom läuft es nicht rund: Kunden werden nicht ausreichend informiert, notwendige Unterlagen oft nur widerstrebend herausgegeben. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Unding. Sie wirft Deutschlands Mobilfunkanbietern „mangelhaften Verbraucherschutz“ vor.

Es müssen nicht immer gleich Extremfälle von untergeschobenen Verträgen sein, mit denen Mobilfunk-Provider ihren Kundinnen und Kunden Ärger machen. Auch im alltäglichen Geschäft werden Verbraucher beim Vertragsabschluss oft übervorteilt. Das kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und deckt auf: Ein Großteil der Handyshops von Telekom, Vodafone und o2 hält sich nicht einmal an die gesetzlichen Mindeststandards.

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Verbraucherschützer kritisieren Mängel in Läden von Telekom, Vodafone und o2

Die schiere Zahl der Läden, in denen zum Nachteil der Kunden vorgegangen wird, ist erschreckend: Nur in sechs von 198 Partnershops der drei großen Provider wurden etwa die wesentlichen Informationen des Vertrags zusammengefasst und den Kunden mitgegeben (Quelle: Verbraucherzentrale NRW). Das ist seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab Dezember 2021 eigentlich Pflicht.

Festgestellt haben die Verbraucherschützer das mittels Stichproben, die im Januar 2022 in NRW durchgeführt wurden. In 12 Läden weigerte man sich, das Angebot schriftlich festzulegen – sogar auf direkte Nachfrage hin. Bei Kunden sollten in so einem Fall alle Alarmglocken läuten.

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Untergeschobene Verträge, wie sie zuletzt besonders bei einigen Vodafone-Shops aufgefallen sind, müssten Verbraucher aktuell trotz der Gesetzesänderung noch fürchten. Für den Verbraucherschutz wäre ein wichtiger Schritt, die Erstlaufzeit von Verträgen auf sechs Monate zu verkürzen. Doch schon Einjahresverträge schafften es nicht in die TKG-Novelle. Die Provider kritisieren, dass Kunden dann höhere Preise zu erwarten hätten.

Widerrufsrecht im Shop soll Verbraucher schützen

Zusätzlich fehle Verbrauchern im Laden oft die Zeit, Angebote und Verträge eingehend zu prüfen. Denn bisher gilt: Bei Vertragsabschluss im Geschäft gibt es keine langen Widerrufsfristen wie etwa beim Onlineshopping. „Um die Menschen besser vor ungewollten Verträgen zu schützen, brauchen wir ein Widerrufsrecht für langlaufende Verträge, die im Ladengeschäft abgeschlossen werden“, fordert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

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Unabhängig von der Laufzeit solltet ihr regelmäßig euren Vertrag kündigen:

Die Zusammenfassung der Vertragsbestandteile muss laut Gesetz zum Vertragsschluss übergeben werden. Laut Verbraucherzentrale sollte das im Sinne der Kunden aber schon vorher geschehen. Weil dem nicht so ist, habe man Telekom, Vodafone und o2 aufgefordert, der Informationspflicht nachzukommen.

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