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Tempo 30 überall? Regierung legt neue Straßenverkehrsordnung vor

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung könnte dieser Anblick Autofahrern häufiger begegnen. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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30 km/h Höchstgeschwindigkeit könnten in vielen Städten und Kommunen bald öfter und vor allem auf längeren Strecken gelten. Dafür sorgt die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat. Zur Regel wird Tempo 30 damit zwar nicht, doch Autofahrer dürften trotzdem geduldiger werden müssen.

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Tempo 30: Neue StvO bremst Autofahrer öfter aus

Die Grundregeln, nach denen Städte und Kommunen, Geschwindigkeitsbegrenzungen erlassen, bleiben zwar weitgehend gleich. Trotzdem gibt es mehr Spielraum für die Gemeinden. Vorrangig behandelt die StvO auch weiter den Verkehrsfluss. Es werden aber mehr Ausnahmen zugelassen, auf die sich die Gemeinwesen berufen können, wenn sie etwa an einer Hauptverkehrsstraße Tempo 30 einführen wollen.

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Bisher war dies etwa für direkt an der Straße liegende Altenheime, Schulen oder Kitas möglich. Künftig gelten zum Beispiel auch Schulwege und Spielplätze als Gefahrenbereiche (Quelle: Spiegel via E-Fahrer), an denen Tempo 30 eingerichtet werden kann.

Städte und Kommunen können in Zukunft auch leichter Sonderspuren für Busse oder Autos mit alternativen Antriebsarten einrichten. Auch bei Ladezonen kriegen die Verkehrsplaner laut StvO-Novelle mehr Freiheit.

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Wie ist das mit Tempo 30 eigentlich vor Schulen? Die Antwort findet ihr im Video:

Alle diese Maßnahmen haben das Zeug, Autofahrerinnen und -fahrer unterwegs deutlich auszubremsen. Vor allem eine Änderung dürfte sich aber besonders bemerkbar machen. So können Städte und Gemeinden nach der neuen StvO künftig nah nebeneinander liegende Tempo-30-Zonen verbinden – und zwar bis zu einer Gesamtlänge von 500 Metern. Bisher war nach 300 Metern Schluss.

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Autos gehen vor, Fahrradfahrer und Fußgänger bleiben auf der Strecke

Außerdem wird künftig der Umweltschutz als Grund angenommen, um etwa Fahrradspuren auszubauen oder neu einzurichten – solange auch das den Verkehrsfluss auf der Straße nicht benachteiligt. Autos, Busse und Co. haben also grundsätzlich auch weiter Priorität.

Die Neufassung der StvO muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Eine Sitzung ist für den 24. November geplant. Erst danach können die neuen Vorschriften in Kraft treten.

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