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Tempo 30 überall? Autofahrer müssen sich auf tiefgreifende Änderungen vorbereiten

Städte und Gemeinden sollen bei der Regelung des Straßenverkehrs neue Möglichkeiten bekommen. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Autofahrer in Deutschland haben es so gut wie praktisch nirgendwo anders auf der Welt. Doch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will der Sonderbehandlung von Autofahrern ein Ende machen. Stattdessen sollen auch Busse, Fahrräder und die Umwelt bedacht werden. Wer Sprit im Blut hat, muss sich vielerorts auf eine Durststrecke gefasst machen.

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Autofahrer müssen stark sein: StVO-Novelle gibt ganz neue Möglichkeiten

Der Weg für eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) wird Stück für Stück frei gemacht. Sie soll Städten und Gemeinden mehr Freiheit geben, um den Straßenverkehr nach den örtlichen Begebenheiten zu gestalten. Damit fällt die Jahrzehnte alte Vormachtstellung des Autos auf den Straßen.

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Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine überarbeitete Version des Straßenverkehrsgesetzes geeinigt: „Die Kommunen können endlich das tun, was vor Ort gefordert wird“, so Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen. „Sie erhalten eine Rechtsgrundlage, um Radwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen“ (Quelle: taz).

Bisher gilt für entsprechende Änderungen, wie etwa eine Tempo-30-Zone einzuführen, dass der Autoverkehr Vorrang hat. Es müssen also gewichtige Gründe vorgebracht werden, wie etwa nahe liegende Schulen, KiTas oder Seniorenheime. Das macht den Aufwand für Kommunen aktuell noch höher.

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Mit der geplanten Änderung des StVG und einer nachfolgenden Anpassung der StVO sollen Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung als Gründe zugelassen werden, den Autoverkehr einzuschränken. Was genau vor Ort der beste Weg ist, sollen die Kommunen selbst entscheiden können.

Tempo 30 und mehr Fahrradwege: Es geht nicht mehr nur ums Auto

So könne etwa der Busverkehr beschleunigt, Fahrradwege ausgebaut oder eben leichter und größere Tempo-30-Zonen eingeführt werden. Die Änderungen stehen allerdings unter einer Voraussetzung: Die Sicherheit darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

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Nicht alles, was in der StVO steht, hat auch Hand und Fuß:

Genau an diesem Punkt hängt die Neuregelung seit Monaten fest. Schon vor dem Jahreswechsel sollten ursprünglich die Änderungen beschlossen werden. Der Sicherheitsaspekt kam mehreren Bundesländern jedoch zu kurz.

Ob sich Autofahrerinnen und -fahrer nun an allen möglichen Orten auf Tempo 30 und weitere Einschränkungen einstellen müssen, ist jedoch noch nicht final entschieden. Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist nur der erste Schritt. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen zustimmen. Dann muss das angepasste StVG noch durch neue Vorschriften in der StVO umgesetzt werden.

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