Auf deutschen Autobahnen sind in jüngster Zeit wieder mehr Menschen ums Leben gekommen. Jetzt fordert ein breites Bündnis ein Tempolimit – und 30 km/h in Städten. Das hat auch mit E-Autos zu tun, meint die Gewerkschaft der Polizei NRW.
Autobahn: Tempolimit auch wegen E-Autos gefordert
Die Diskussion um ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen gewinnt wieder an Fahrt. Ein Bündnis aus Umweltverbänden, Verkehrssicherheitsorganisationen und der Gewerkschaft der Polizei NRW fordert die sofortige Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Mertens erklärt, ein Tempolimit sei auch mit Blick auf die zunehmende Elektromobilität sinnvoll. E-Autos können ohne drastische Reichweitenverluste nicht dauerhaft schneller als 130 km/h gefahren werden. Ein Tempolimit wird daher als notwendig erachtet, um eine sichere und effiziente Nutzung von E-Fahrzeugen zu gewährleisten (Quelle: BUND).
Die Allianz argumentiert, dass diese Maßnahme sowohl dem Klimaschutz als auch der Verkehrssicherheit dienen würde. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Unfallstatistik einen Anstieg der Verkehrstoten, insbesondere auf Autobahnen. Im Jahr 2023 starben 2.839 Menschen bei Verkehrsunfällen, das sind 51 Tote mehr als im Vorjahr. Besonders auffällig ist die Zunahme der Unfälle mit Personenschaden auf Autobahnen um 7,5 Prozent. Als Hauptursache wurde in 43 Prozent der Fälle überhöhte Geschwindigkeit ermittelt (Quelle: Spiegel).
Angesichts dieser Entwicklung fordert das Bündnis ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts. Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert, dass durch diese Maßnahmen jährlich mehr als 11 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten.
Dieses E‑Auto will CO₂ aus der Luft saugen:
Ampelkoalition gegen generelles Tempolimit
Die Einführung eines generellen Tempolimits ist politisch höchst umstritten. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ein pauschales Tempolimit ausgeschlossen. Dennoch gibt es Bewegung in der Verkehrspolitik: Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung erleichtert Kommunen die Einrichtung von Tempo-30-Zonen.