Das geplante Gebäudeenergiegesetz gerät zunehmend in die Kritik. Einige Bundesländer fordern nun weitreichende Änderungen. Das Gesetz zum Heizungstausch soll später kommen und mehr Ausnahmen vorsehen. Eine wirksame Umsetzung ab 2024 sei nicht möglich.
Heizungsgesetz: Bundesrat empfiehlt Änderungen
Gleich mehrere Ausschüsse des Bundesrates haben sich für umfangreiche Änderungen an der geplanten Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes ausgesprochen. Nach Ansicht des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Raumordnung sollte das Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes auf den 1. Januar 2027 verschoben werden.
Lieferengpässe bei Wärmepumpen, fehlendes Personal und noch ausstehende Schulungen im Handwerk seien die Gründe. Eine Umsetzung des Gesetzes ab 2024 sei schlicht nicht möglich.
Der Umweltausschuss des Bundesrates hält den Einsatz von Wasserstoff zum Heizen aus Energiespar- und Kostengründen derzeit nicht für sinnvoll. Er würde falsche Anreize setzen. Die Möglichkeit des Einbaus von Heizungsanlagen, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden können, soll daher aus dem Gesetz gestrichen werden.
Von dem Vorschlag, 50 Prozent der Investitions- und Installationskosten für klimafreundliche Heizungen auf die Mieter umzulegen, hält der Umweltausschuss nichts. Stattdessen soll es Vermietern untersagt werden, Mieter an den Kosten zu beteiligen.
Mehrere Ausschüsse kritisieren zudem die geplante Ausnahmeregelung für über 80-Jährige. Eine solche Altersregelung sei willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Stattdessen wird vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter heranzuziehen (Quelle: Tagesspiegel).
Lohnt sich eine Wärmepumpe?
Heizungsgesetz: FDP sieht zusätzliche Kosten
Durch das geplante Gebäudeenergiegesetz kommen nach Berechnungen der FDP bis 2045 zusätzliche Kosten von mehr als 600 Milliarden auf die Menschen in Deutschland zu. Das wäre das Fünffache der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck veranschlagten Summe. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer fordert Habeck auf, „die wahren Zahlen für sein Gesetz auf den Tisch zu legen“ (Quelle: Welt).