Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht einen Zwischensieg errungen – in einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt. Demnach sollen bei insgesamt 62 älteren Fahrzeugen des mit Dieselmotor des VW-Konzerns unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung zum Einsatz kommen. Der Diesel-Skandal nimmt noch lange kein Ende.
Diesel-Skandal nimmt kein Ende: Urteil gegen KBA betrifft VW
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat sich im Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf die Seite der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geschlagen. Das Urteil richtet sich damit indirekt gegen den VW-Konzern beziehungsweise dessen Marken VW, Audi und Seat.
Insgesamt 62 bereits ältere Diesel-Fahrzeuge nutzen der Ansicht der Richter zufolge sogenannte Thermofenster-Technik, um die Abgasreinigung der Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen zu beeinflussen. Diese sind der DUH zufolge unzulässig und hätten nie durch das KBA genehmigt werden dürfen.
Genau das ist aber geschehen. Zum Zeitpunkt der Produktion und des Verkaufs der Diesel-Fahrzeuge haben diese also unstrittig den Vorgaben entsprochen. Schon 2023 hatte die DUH vor dem Gericht in einer ähnlichen Streitfrage Recht bekommen. Da stand allerdings ein Software-Update für den Golf in der Kritik der Umweltschützer, das ihrer Ansicht nach ebenfalls nicht hätte genehmigt werden dürfen.
VW zufolge sei das aktuelle Urteil „fehlerhaft und unbegründet“, wie der Konzern schriftlich mitteilt (Quelle: NDR). Die Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung sieht der Autobauer als nötige Vorrichtungen, die den Motor schützen. Daher seien sie zulässig.
Das Gericht hingegen will dieses Argument nur für Vorrichtungen gelten lassen, die den Motor unmittelbar schützen. Das wiederum sei bei einem Thermofenster nicht der Fall.
VW hat dem Diesel zwar nicht abgeschworen, setzt inzwischen aber auch auf Elektroantrieb:
Was Diesel-Fahrer jetzt wissen müssen
Das Urteil aus Schleswig ist nicht rechtskräftig, VW hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Damit würde die Entscheidung in die nächste Instanz getragen. Es ist also trotz der Richterentscheidung erst einmal noch alles offen. Auch Volkswagen erklärt, dass sich nichts für Besitzer betroffener Diesel ändert. Es drohe weder eine Stilllegung der Fahrzeuge seitens der Behörden, noch müssten Teile ausgetauscht werden.
Für VW ist das Urteil in jedem Fall ein neues Hindernis auf dem Weg, den Diesel-Skandal hinter sich zu lassen. In den USA mussten die Wolfsburger bereits milliardenschwere Zahlungen leisten. Auf EU-Ebene wurde zuletzt gegen die Konkurrenz von Mercedes entschieden. Damit werden Schadenersatzansprüche von Diesel-Kunden gegenüber Autoherstellern auch in Europa wahrscheinlicher.