Apple und Amazon sehen sich mit einem schlimmen Vorwurf konfrontiert. Beide Firmen sollen durch rechtswidrige Absprachen unliebsame Konkurrenz ausgeschlossen und so höhere Preise bei iPhones und iPads durchgesetzt haben. Nun wurde offiziell eine entsprechende Kartellklage eingereicht.
Apple und Amazon wird ein schwerwiegender Verstoß gegen US-amerikanisches Bundeskartellrecht vorgeworfen. Eine entsprechende Klage erhebt nun die Anwaltskanzlei Hagens Berman, die jetzt in Washington eingereicht wurde (Quelle: MacRumors).
Heimlicher Deal von Apple und Amazon: Verbraucher zahlen drauf
Gegenstand ist eine Vereinbarung zwischen Amazon und Apple aus dem Jahr 2019, die eine Begrenzung der Anzahl von Wiederverkäufern auf dem Amazon Marketplace vorsah. Im Gegenzug hierfür gewährte Apple Amazon einen vergünstigten Großhandelspreis für iPhones und iPads. Dadurch machte sich Amazon selbst zum dominierenden Verkäufer von Apple-Produkten im Marketplace, so der Vorwurf. In der Tat reduzierte sich die Anzahl der Drittanbieter daraufhin von einst 600 auf nur noch 7.
Amazon und Apple halten die Preise hoch, auch bei den neuen Modellen:
Von diesem Tun profitieren sowohl Amazon als auch Apple, doch der Öffentlichkeit sei dadurch ein Schaden entstanden. Berman gibt zu Protokoll: „Als Apple und Amazon ihre bestehende Wiederverkäufer-Vereinbarung 2019 erneuerten, waren die einzigen Verlierer ihres Plans die Verbraucher, die von den Preiserhöhungen überrumpelt wurden.“ Die Kanzlei kann den Schaden auch konkret benennen: „Wo Verbraucher früher in der Lage waren, auf dem Amazon Marketplace ermäßigte Preise von mehr als 20 Prozent für iPhones und iPads zu finden, sind sie jetzt an die Premium-Preise von Apple gebunden.“
Doch was will man mit der Klage überhaupt erreichen? Einerseits eine einstweilige Verfügung, um Amazon daran zu hindern, Drittanbieter von Apple-Wiederverkäufern zu blockieren. Anderseits geht’s um Schadensersatz und damit um eine Rückerstattung für Verbraucher, die letztlich zu viel für iPhones und iPads bezahlt hätten.
Lage in Deutschland
Auch wenn die Klage zunächst nur eine direkte Relevanz für US-Bürger hat, auch hierzulande hat die angesprochene Vereinbarung wohl direkte Folgen für Kundinnen und Kunden. Vor allem bei neuer und topaktueller Apple-Hardware finden sich heute kaum noch Drittanbieter, die Geräte als Neuware im Amazon Marketplace listen. Maximal gibt’s hier Gebrauchtware. Dies war früher noch anders. Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies: Vor dem Kauf auf Amazon im Zweifelsfalle lieber noch mal einen Preisvergleich machen, beispielsweise bei Online-Anbietern wie Idealo und Co.