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Unzulässige Sparkassen-Gebühren: Kunden können ihr Geld zurückverlangen

Die Sparkasse Berlin hat Kontogebühren unzulässig erhöht. (© GIGA)
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Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Berliner Sparkasse die Gebühren für Girokonten teilweise unrechtmäßig angehoben hat. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können die davon betroffenen Kunden mit Rückerstattungen rechnen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will aber noch mehr.

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Berliner Sparkasse: Urteil wegen Gebührenerhöhung

Die Berliner Sparkasse steht nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts in der Kritik: Gebührenerhöhungen für Girokonten seit 2016 seien ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt. Mehr als 1.200 Kunden hatten sich einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) angeschlossen. Das Gericht erklärte die Praxis der Bank, Gebühren ohne aktive Zustimmung der Kontoinhaber zu erhöhen, für unzulässig.

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Die Sparkasse hatte unter anderem die monatliche Gebühr für das „Girokonto Comfort“, das später in „Giro Pauschal“ umbenannt wurde, eigenmächtig um drei Euro erhöht. Die Weigerung der Bank, die zusätzlich erhobenen Beträge zu erstatten, führte zur Klage des VZBV.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer bedeutet die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, dass die an der Klage beteiligten Kunden eine Rückzahlung von der Sparkasse verlangen können. Das Urteil muss aber erst noch rechtskräftig werden.

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Wichtig: Das Gericht sah Rückzahlungsansprüche, die vor 2018 entstanden sind, als verjährt an. Der VZBV erwägt daher, in Revision zu gehen, um die Erstattungsansprüche auch auf frühere Jahre auszudehnen (Quelle: VZBV).

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Gebührenurteil: Folgen für andere Banken?

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für die Berliner Sparkasse, sondern auch für andere Banken und Sparkassen in Deutschland. Gegen die Sparkasse Köln/Bonn ist eine ähnliche Klage anhängig, deren Ausgang durch das Berliner Urteil beeinflusst werden könnte. Kunden dieser und anderer Banken könnten ermutigt werden, ähnliche Fälle zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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