Nicht erst seit gestern stehen Vodafone und andere Mobilfunk-Anbieter vor Gericht: Die sogenannten Zero-Rating-Angebote, bei denen bestimmte Apps kein Datenvolumen verbrauchen, sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Im Fall von Vodafone ist die Entscheidung nun gefallen.
Vodafone nimmt Urteil an: Vodafone Pass per Tethering darf nicht ausgeschlossen werden
Viele Kundinnen und Kunden, die ihren Handyvertrag über Vodafone abgeschlossen haben, müssen sich auf baldige Änderungen einstellen. Die beliebte Zusatzoption Vodafone Pass wird es in der derzeitigen Form nicht mehr geben. Das vorige Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde nun in Düsseldorf umgesetzt und bereits von Vodafone anerkannt. Nun ist der Provider am Zug, die Entscheidung umzusetzen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte wegen des Tethering-Verbots beim Vodafone Pass geklagt. Wer über den Mobilfunkvertrag mit entsprechender Option zum Beispiel Netflix schauen konnte, ohne damit sein Datenvolumen zu belasten, konnte diese Funktion nur über das Handy nutzen. Übertragung des Datenvorteils auf andere Geräte via Hotspot war nicht möglich – für den vzbv ein Verstoß gegen die Endgerätefreiheit.
Die Gerichte haben dem inzwischen zugestimmt (Quelle: vzbv), Vodafone muss nachbessern. Bisher ist aber noch alles beim Alten, in den Informationen zum Vodafone Pass lesen Interessierte: „Du kannst den Vodafone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen“, wir ihr auch im Screenshot sehen könnt:
Beim vzbv ist man mit dem Ergebnis zufrieden, Vorstand Klaus Müller meint:
Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren. In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone-Pass nichts mit einem freien Internet für alle Verbraucher:innen zu tun.
Eignen sich besonders gut für datenhungrige Anwendungen wie Gaming, 120-Hz-fähige Smartphones:
Neue Regeln für den Vodafone Pass noch unbekannt
Offen ist allerdings noch, wie genau die Neuregelung in Zukunft aussehen wird. Die Tethering-Klausel darf wie bisher nicht weitergeführt werden. Der EuGH störte sich jedoch noch grundlegender an den Zero-Rating-Angeboten, die auch andere Provider anbieten. Dass es damit getan ist, Tethering zu ermöglichen, darf bezweifelt werden. Kunden, die den Vodafone Pass nutzen, können sich jetzt zumindest etwas sicherer sein, was geht und was nicht. Vodafone hatte zuvor bereits erklärt, die nötigen Schritte zu gehen, um dem EuGH-Urteil gerecht zu werden.