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Verbraucherschützer knöpfen sich Netflix vor: So geht es nicht weiter

Verbraucherschützer mahnen Netflix ab. (© IMAGO / Fotostand)
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Netflix abgemahnt. Der Streaming-Anbieter soll sich beim Abo-Bestellvorgang nicht an geltende Gesetze halten, so der Vorwurf. Schon vor Jahren musste sich Netflix wegen missverständlichen Formulierungen vor Gericht verantworten.

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Netflix abgemahnt: Bestellbutton falsch beschriftet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Netflix erneut abgemahnt. Wie schon im Jahr 2020 geht es auch jetzt wieder um einen Bestellbutton des Streaming-Anbieters. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist diese Schaltfläche nicht eindeutig beschriftet (Quelle: Golem). Nutzer würden nicht in jedem Fall erkennen, dass der Button eine zahlungspflichtige Bestellung nach sich zieht.

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Konkret geht es um die Buchung eines Netflix-Unterkontos. Fall sich Kunden ein solches Konto zulegen möchten, sehen sie am Ende einen Button mit der Beschriftung „Zusatzmitglied starten“. Nach geltenden Vorschriften handelt es sich hierbei um eine unzulässige Wortwahl, da die Formulierung nicht eindeutig auf ein zahlungspflichtiges Abo hinweist. Bestellbuttons dürfen nur mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Worten wie „jetzt kaufen“ beschriftet sein.

Allem Anschein nach wird es Netflix deswegen nicht erneut auf einen Rechtsstreit hinauslaufen lassen. Berichten zufolge hat der Streaming-Anbieter bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Für Netflix-Kunden wird der Bestellbutton damit eindeutig als solcher identifizierbar.

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Bestellbutton: Netflix unterlag vor Gericht

Im Jahr 2020 gingen Verbraucherschützer wegen des Bestellbuttons bereits gegen Netflix vor. Der Streaming-Anbieter hatte die Schaltfläche mit „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ beschriftet. Das Kammergericht in Berlin sah darin einen Verstoß gegen Verbraucherrechte, da der Button ablenkende Werbung enthielt.

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