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Unterschreibt keine Verträge am Tablet: Das raten Verbraucherschützer

Wer im Laden einkauft, sollte nie am Tablet unterschreiben, meinen Verbraucherschützer. (© Unsplash / Brooke Cagle)
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Ob fürs Smartphone, bei der neuen Kaffeemaschine oder während des Autokaufs – immer häufiger kommen auch im Laden digitale Unterschriften zum Einsatz. Verbraucherschützer warnen aber davor, am Tablet zu unterzeichnen – dafür gibt es einen guten Grund.

Verträge nie am Tablet unterzeichnen: Das ist der Grund

Wann habt ihr zuletzt einen Vertrag auf Papier gesehen, geschweige denn in ausgedruckter Form unterschrieben? In vielen Fällen kann das Jahre her sein, schließlich sind digitale Varianten oft genau so verfügbar und deutlich praktischer. Wer im Handel einen Vertragsabschluss bestätigen soll, etwa weil man ein neues Smartphone oder Laptop kaufen möchte, kriegt oft ein Tablet vorgehalten und darf dann einfach „irgendwo unten“ unterschreiben. Doch genau das kritisieren Verbraucherschützer jetzt scharf.

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Denn wer weiß, was er oder sie da genau unterzeichnet? „Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet“, meint Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Quelle: dpa via Süddeutsche Zeitung).

Unrecht hat er damit nicht, nur die wenigsten stellen wohl sicher, was oben im Vertrag steht, von dem man meist nicht einmal den letzten Satz sieht. Zu welchen Konditionen man da ein neues Smartphone, ein Laptop oder die neue Waschmaschine erhält, zeigt sich oft erst Wochen später.

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Wenn der Kauf im Laden sich schwierig gestaltet, kann man online fündig werden. Wie ihr dabei euer Geld zusammen haltet, erfahrt ihr im Video:

Verbraucherschutz will 14 Tage Widerrufsrecht – auch offline

Müller meint, das muss sich ändern. Er plädiert für vergleichbare Ansätze wie im Onlinehandel, stärkere Verbraucherrechte und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht müssten her. Denn bisher gelte im Laden: „Unterschrieben ist unterschrieben“, schließlich kann man im Gegensatz zum Internet die Ware vor Kauf begutachten. Aber eben oft nicht in Ruhe die Vertragsdetails studieren.

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Explizit wollen sich die Verbraucherschützer damit nicht dem technologischen Fortschritt in den Weg stellen. Wenn der Vertragsabschluss vor Ort dem im Internet immer ähnlicher werde, müssten aber die Regeln angepasst werden. Das dürfte sich auf praktisch alle Branchen des Einzelhandels auswirken.

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