Verbraucherschützer haben schwere Vorwürfe gegen das Vergleichsportal Check24 erhoben. Ein Gericht hat jetzt angeordnet: Der Girokonten-Vergleich muss offline gehen. Aber profitieren davon wirklich die Verbraucher?
Vorwurf an Check24: Unfairer Wettbewerb unterstützt
Das Vergleichsportal Check 24 spürt die Folgen eines Rechtsstreits: Wie das Unternehmen bekannt gibt, ist der Girokontenvergleich eingestellt worden. Grund ist eine Klage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengt hatte. Der wirft Check24 unter anderem vor, den Verbrauchern zu schaden, weil nur ein Teil der für Kunden verfügbaren Konten im Vergleich auftauche.
Laut VZBV führte Check24 in seinem Vergleich der deutschen Girokonten insgesamt 567 Anbieter auf – und damit nur einen Bruchteil der 1.717 Kreditinstitute, die den Service in Deutschland anbieten. Dass die Website für Vergleiche jetzt nach nur 5 Monaten wieder offline gegangen ist, werten die Verbraucherschützer als Erfolg. „Das Angebot von Check24 war nicht geeignet, für Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über geeignete Kontoangebote am Markt zu finden. Die Webseite (…) erfüllte schlicht nicht die europarechtlichen Anforderungen“, meint Klaus Müller, VZBV-Vorstand. Er fordert, dass nun schnell ein unabhängiger Träger den Auftrag für ein neues Vergleichsportal erhalten solle. Etwa die Bafin oder die Stiftung Warentest seien dafür besser geeignet.
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Check24 zu Unrecht beschuldigt?
Check24 sieht sich zu Unrecht beschuldigt, nicht zuletzt weil der Girokontenvergleich vom TÜV Saarland geprüft und zertifiziert wurde. Man stehe der Situation fassungslos gegenüber, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Anstatt die bestehende Lösung gemeinsam mit Verbraucherschutz und Politik zu verbessern, werde man nun durch eine ungerechtfertigte Klage bedroht – obwohl man „exakt die vorgegebenen gesetzlichen Kriterien umgesetzt“ habe. Der CEO von Check24, Christoph Röttele, meint: „Als Unternehmen benötigen wir für unsere konsequenten Investitionen in den Standort Deutschland einen rechtssicheren Rahmen. Den sehen wir aktuell als gefährdet an.“
Der Auftrag für ein Vergleichsportal für Girokonten entspricht einer EU-Richtlinie, die in Deutschland umgesetzt werden muss. Er wurde bereits 2018 vom Bundesfinanzministerium an Check24 vergeben, informiert der VZBV. Nach den aktuellen Ereignissen wird es wohl wieder von vorne beginnen und einige Zeit vergehen, bis ein zufriedenstellendes Portal für Verbraucher bereitsteht.
Verbraucherschützer hatten zuletzt auch Amazon scharf kritisiert.