Die großen Mobilfunkanbieter und Internetdienstleister in Deutschland müssen sich in diesen Tagen allesamt herber Kritik stellen. Verbraucherschützer zerren Telekom, Vodafone und Telefónica/o2 vor Gericht. Der Vorwurf: Die Konzerne sollen ohne Wissen der Kunden deren Daten an die Schufa übermitteln.
Telekom, o2 & Vodafone sollen Daten an Schufa weitergegeben haben
Der Verbraucherschutz NRW hat sich ganz schön was vorgenommen: Gegen die Telekom, Vodafone und Telefónica – der Konzern hinter o2 – haben die Verantwortlichen Klagen eingereicht. Sie werfen den Konzernen vor, unrechtmäßig die Daten ihrer Kundinnen und Kunden weiterzugeben, ohne dass die davon Wind bekommen. Und die Daten gehen nicht an irgendwen: Auf der anderen Seite wartet die Schufa – für viele deutsche Verbraucher der Angstgegner, wenn es um persönliche Daten geht.
Bekannt ist das Vorgehen seit Monaten. Die Schufa erhält so nicht nur Informationen über nicht eingehaltene Zahlungsversprechen, von denen den meisten Verbrauchern bekannt ist, dass sie bei der Schufa landen können. Auch wer sich finanziell nichts hat zu Schulden kommen lassen, kann so mit seinen Daten bei der Schufa landen.
Das geschieht durch die Übermittlung von sogenannten Positivdaten. Darunter fallen zum Beispiel Informationen über einen Vertragsabschluss, während Negativdaten etwa Aussagen über angehäufte Schulden umfassen.
„Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben“, so Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW. Die Furcht des Verbraucherschützers: „Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind.“
Während die Schufa ein wirtschaftliches Interesse an den Positivdaten hat, wirft man Telekom, Vodafone und Telefónica/o2 vor, diese weiterzugeben. Das sei ohne Einwilligung der Verbraucher im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zulässig, meint Schuldzinski. Kunden müssten transparent informiert werden und der Weitergabe widersprechen können.
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Schufa will weg vom miesen Image
Die Schufa ist unterdessen seit einiger Zeit bemüht, den Umgang mit Daten offener zu gestalten. So gibt man etwa Tipps, wie sich ein negativer Schufa-Eintrag vermeiden lässt. Auf ihrer Webseite informiert die Auskunftei auch darüber, welche Daten die Schufa hat. Positivdaten werden nicht in den Vordergrund gestellt.