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Verbrenner auf E-Auto-Parkplatz: Jetzt wird es richtig teuer

Nur E-Auots dürfen vor Ladesäulen parken, sonst steht ein erhöhtes Bußgeld an. (© Scharfsinn86 / iStock)
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Bislang fallen nur wenige Euro an, wenn sich ein Benziner oder Diesel-Fahrzeug auf einem Parkplatz für Elektroautos breit macht. Das Falschparken soll aber noch in diesem Jahr deutlich teurer werden. Auch Carsharing-Parkplätze sind betroffen.

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Falschparken vor Ladesäulen: Bußgeld wird erhöht

Vor Ladesäulen dürfen ausschließlich Elektroautos parken. Wer den Parkplatz mit seinem Verbrenner belegt, der zahlt in Berlin 15 Euro. Das dürfte sich schon in naher Zukunft ändern, wenn der überarbeitete Bußgeldkatalog verabschiedet wird. Die Abstimmung darüber findet am 8. Oktober 2021 im Bundesrat statt. Falschparken vor Elektrosäulen soll dann mit 55 Euro bestraft werden.

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Zur Begründung für das deutlich erhöhte Bußgeld heißt es vonseiten der Bundesregierung, dass die „gezielte Förderung der Elektromobilität oftmals ins Leere“ laufe. Hinzu kommt eine technische Schwierigkeit, da falsch belegte Parkplätze in Apps auf dem Smartphone fälschlicherweise als frei ausgewiesen werden. Verbrenner nutzen schließlich nur den Platz selbst, nicht aber den dort angebotenen Strom. So laufen Fahrer von E-Autos Gefahr, das „Fahrzeug nicht rechtzeitig aufladen zu können“. Das Angebot an Ladesäulen ist weiterhin zu knapp, um diese Gefahr auszuschließen.

Auch ohne Ladesäule wird es für Falschparker in Zukunft teurer, wenn sie einen Carsharing-Parkplatz belegen – unabhängig von der Antriebsart des jeweiligen Fahrzeugs. Hier werden nach Verabschiedung des überarbeiteten Bußgeldkatalogs ebenfalls 55 Euro fällig (Quelle: golem.de).

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Im Video: Diese Irrtümer über E-Autos halten sich hartnäckig.

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Parken vor Ladesäulen: Zusatzschild muss sein

Die neue Regelung betrifft ausschließlich Parkplätze vor Ladesäulen, an denen das Zusatzschild „E-Auto“ aufgestellt wurde. Wenn dieses fehlt oder die Kommune ein eigenes Schild entworfen hat, dann dürfen Verbrenner den Platz prinzipiell auch weiterhin ohne Bußgeld nutzen.

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Das bedeutet aber nicht, dass damit ein Sonderparkplatz für E-Autos entsteht: Besitzer von Elektroautos dürfen nur solange vor Ladesäulen parken, wie die Batterie aufgeladen wird. In der Regel ist die Parkdauer auf vier Stunden begrenzt.

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