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Vodafone in die Schranken gewiesen: So geht es nicht weiter

Verträge am Telefon können bei Vodafone und anderen Anbietern nicht mehr so einfach abgeschlossen werden wie bisher. (© IMAGO / Lobeca)
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Vodafone soll seine Verkäufer zurückpfeifen. Das hat das Münchner Landgericht entschieden. Grund des Urteils in erster Instanz ist eine gängige Praktik von Mobilfunk- und Internetprovidern, die Kunden am Telefon zu unüberlegten Änderungen oder Neuabschlüssen von Verträgen bewegen könnte. Vodafone will die Entscheidung nicht hinnehmen.

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Gericht kippt Vodafone-Praxis: Vertragsabschluss am Telefon muss neu geregelt werden

Mal eben beim Telefonat mit einem Vodafone-Vertriebler auf einen Link in einer E-Mail klicken und schon ist der neue Vertrag angenommen – das soll so jetzt nicht mehr möglich sein. Gegen dieses Vorgehen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geklagt und von den Münchner Richtern nun in erster Instanz Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher am Telefon „zum Abschluss von Verträgen überredet werden, zu denen sie nach genauerem Hinschauen lieber Nein sagen“ würden, kritisierte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Um das zu vermeiden, ist der Verband gegen Vodafone vorgegangen (Quelle: VZBV).

Aus Sicht der Verbraucherschützer soll das Vorgehen von Vodafone gegen die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen, die seit 2021 in Kraft ist. Sie verpflichtet Provider dazu, Kunden eine verständliche Zusammenfassung der Vertragsbestandteile bereitzustellen, bevor sie sich für oder gegen eine Unterschrift – oder einen digitalen Vertragsabschluss – entscheiden.

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Mit der Bereitstellung dieser Unterlagen während eines Verkaufsgesprächs am Telefon und der Aufforderung, diese direkt zu bestätigen, umgehe Vodafone die Pflicht nach Ansicht der Richter. Auch andere Provider sollen laut VZBV so vorgehen.

Das TKG hingegen soll es Verbraucher ermöglichen, „in voller Sachkenntnis“ über ein Ja oder Nein zu einem Vertrag zu entscheiden, heißt es in der Urteilsbegründung. Dazu haben Kunden jedoch „nicht wirklich die Möglichkeit“, während sie gleichzeitig mit dem Verkäufer telefonieren, so die Richter. Sie fordern Vodafone mit dem Urteil auf, ihre Verkaufspraktik anzupassen.

Statt am Telefon einem neuen Vertrag voreilig zuzustimmen, solltet ihr besser regelmäßig kündigen. Warum, erfahrt ihr im Video:

Warum du jetzt deinen Handyvertrag kündigen solltest – TECH.tipp Abonniere uns
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Vodafone widerspricht: Kunden wollen Unterlagen möglichst schnell

Vodafone sieht es anders. Telefonisch vereinbarte Angebote schicke man „vor Vertragsabschluss noch einmal schriftlich an den Kunden, damit dieser es sich in Ruhe durchlesen und dann entscheiden kann, ob er es annimmt oder nicht“, erklärt der Provider auf GIGA-Nachfrage. Einem Unternehmenssprecher zufolge wünschen sich die Kunden kurze Wartezeiten. Daher würden schriftliche Angebote auch während eines Gesprächs schon per Mail verschickt.

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„Unserer Auffassung nach steht eine solche Vorgehensweise im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz. Deshalb haben wir Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG München eingelegt“, heißt es von Vodafone weiter.

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