Vor dem Landgericht Düsseldorf hat Vodafone gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband verloren. Vodafone hatte wichtige Informationen zu einem Handyvertrag in einer kaum lesbaren Fußnote versteckt. Dem Gericht zufolge hat der Netzbetreiber seine Kunden so in die Irre geführt.
Gericht: Wichtige Vodafone-Leistungen kaum lesbar
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich erfolgreich gegen Vodafone durchgesetzt. Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation der Verbraucherschützer gefolgt: Vodafone hatte in einem Werbeflyer wichtige Informationen zu einem Handyvertrag in kaum lesbaren Fußnoten versteckt. Diese Praxis ist dem Unternehmen jetzt untersagt worden. Im Wiederholungsfall drohen hohe Geldstrafen.
Konkret ging es vor Gericht um einen mehrseitigen Flyer zum Mobilfunktarif Red XS. Wichtige Details zum Leistungsumfang und zum Monatspreis fanden sich dabei nur in äußerst kleiner Schriftgröße in den Fußnoten wieder. Aufgrund der gewählten Gestaltung seien die Fußnoten nicht lesbar, so das Urteil. Vodafone habe wesentliche Informationen zum Mobilfunktarif verschwiegen und Verbraucher so in die Irre geführt.
Die Lesbarkeit der Fußnoten soll Vodafone auch dadurch weiter erschwert haben, indem sie sich über die volle Seitenbreite zogen und im Grunde aus einem einigen Absatz mit insgesamt 1.530 Wörtern bestanden. Auch durch die gewählte Farbe, einen Grauton, sei der Text nur schwer erkennbar gewesen. Eine derartige Gestaltung sei Verbrauchern schlicht nicht zuzumuten (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband).
Im Video: Lohnt sich ein Prepaid-Tarif heute noch?
Vodafone: 250.000 Euro Strafe bei Wiederholung
Vodafone ist mit einem blauen Auge davongekommen. Nur dann, wenn der Flyer trotz des Urteils weiter verbreitet wird, muss das Unternehmen mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 250.000 Euro rechnen. Auch eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wird im Wiederholungsfall angedroht.