Neues Jahr, neue Vorschriften: 2022 bringt einige Änderungen in unseren Alltag. Verträge kündigen wird leichter, Verbrenner fahren teurer und wer ohne Ticket im Zug erwischt wird, kann nicht mehr eben schnell eins kaufen. GIGA hat den Überblick.
Verbraucherverträge kündigen: Ein Monat vor Frist kein Problem
Das neugefasste Telekommunikationsgesetz hat es vorgemacht, bald ziehen auch andere Bereiche nach: Verbraucherverträge werden ab März 2022 rechtlich auf neue Beine gestellt. So wird dann die Kündigung einfacher, denn wie bei Mobilfunk- und Internetverträgen dürfen sich Laufzeitverträge nach Ende der vereinbarten Vertragsdauer nicht mehr einfach immer wieder um ein Jahr verlängern. Was ihr über Änderungen rund um Verbraucherverträge wissen müsst, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
E-Autos werden attraktiver
Für Besitzer eines E-Autos und solche, die es werden wollen, hat 2022 gute Nachrichten parat: Die Förderung beim Kauf eines reinen Elektroautos soll fortgesetzt werden. Es wird allerdings einige Änderungen geben, vor allem bei Plug-In-Hybriden.
Dafür ist am 1. Januar die neue Ladesäulenverordnung in Kraft getreten. Anbieter müssen es E-Auto-Fahrern somit ermöglichen, an der Ladesäule oder in unmittelbarer Nähe auch mit Girocard oder Kreditkarte zu zahlen. Es gilt allerdings eine Schonfrist, Ladeanbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, entsprechende Systeme zu entwickeln. Schon bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Kritiker erwarten, dass die neuen Vorschriften den Ausbau des Ladenetzes bremsen.
E-Rezept verpatzt den Start, wie läuft's mit der E-AU?
In 2022 sollte eigentlich der Siegeszug des E-Rezepts so richtig Fahrt aufnehmen. Doch inzwischen ist klar: Mit dem rechtzeitigen Start wird es nichts. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Start auf unbestimmte Zeit verschoben, weil es an den nötigen technischen Voraussetzungen hapert. Dass es dazu kommen würde, war bereits seit Wochen, wenn nicht Monaten abzusehen. Wir sind gespannt, wie man den Karren rumreißen will.
Besser laufen wird es hoffentlich bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Sie soll ab 1. Juli 2022 digital und automatisch beim Arbeitgeber landen. Seit diesem Jahr melden Ärzte bereits auf elektronischem Weg an die Krankenkassen, von dort soll die AU an die Arbeitgeber verteilt werden. Die Verbraucherzentrale NRW ist bereits jetzt skeptisch: Es könnte wie beim E-Rezept auch länger dauern (Quelle: Verbraucherzentrale NRW).
Nullsummenspiel für Verbraucher? Mehr Geld, aber höhere Preise
Es ist fast schon eine liebe Gewohnheit – oder eben ein wiederkehrendes Ärgernis, je nachdem, wie ihr damit umgeht: Die Deutsche Post dreht an der Preisschraube. Briefe, egal welcher Größe, werden 5 Cent teurer, bei Postkarten gibt es sogar ein sattes Plus von 10 Cent auf dann 70 Cent.
Mit dem Jahreswechsel zündete zudem die nächste Stufe des stetigen Anstiegs beim CO2-Preis. 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 müssen Unternehmen dann zahlen. Die eigentlich überschaubare Zusatzbelastung wird man mit einiger Sicherheit bis zum Endkunden durchreichen. Die Preise werden um 1,5 Cent Plus pro Liter Benzin oder Diesel steigen, gleiches gilt beim Heizöl.
Beim Preis für Erdgas rechnet man mit einem Plus von 0,1 Cent pro kWh Gasverbrauch. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale um 5 Cent soll ein Teil der Mehrkosten zumindest etwas aufgefangen werden. Auch wird die EEG-Umlage reduziert. Das steht aber den zuletzt immens gestiegenen Strompreisen gegenüber und soll die Teuerungseffekte eher abmildern als für günstige Preise sorgen. Die neuen, kürzeren Kündigungsfristen sollen auch für Energielieferverträge gelten.
Im neuen Jahr wird vieles teurer, da schadet es nicht zumindest beim Onlineshopping diese Spartricks zu kennen:
Der Mindestlohn wird nach aktuellem Plan in 2022 zwei Mal angehoben. Seit 1. Januar gelten 9,82 Euro pro „tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde“ als absolutes Minimum (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS). Ab 1. Juli steigt er auf 10,45 Euro. Die neue Ampelkoalition hat 12 Euro als ihr Ziel ausgegeben, ein Termin für diesen Schritt steht noch nicht.
Arbeitnehmer haben zudem die Chance auf einen steuerfreien Corona-Bonus. Arbeitgeber können bis zu 1.500 Euro steuerfrei als Bonus für die zusätzlichen Belastungen in der Pandemie auszahlen, allerdings nur einmal pro Angestelltem. Frühere Bonuszahlungen werden angerechnet, Stichtag ist der 31. März 2022, danach läuft die Steuerbefreiung aus. Es steigt außerdem der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer.
Deutsche Bahn: Ticketverkauf in Zügen wird eingestellt
Mit dem neuen Jahr gibt es auch wieder Änderungen auf der Schiene. So plant die Deutsche Bahn, den Ticketverkauf in Zügen einzustellen. Seit 1. Januar 2022 könnt ihr also nicht mehr schnell zum Zug hasten, ohne ein Ticket zu haben.
Es ist aber weiterhin möglich, ein Ticket für einen Zug zu kaufen, in dem ihr bereits sitzt. Über die App oder Webseite der Deutschen Bahn ist das kein Problem. Nur Zeit lassen sollte man sich damit nicht zu lange: Werdet ihr mehr als zehn Minuten nach Abfahrt ohne Ticket kontrolliert, wird es teuer: Die Bahn verlangt dann den doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 Euro. Da lässt man es besser nicht darauf ankommen.