Seit März wird in Österreich hart gegen Raser vorgegangen: Die Polizei hat bereits 70 Fahrzeuge von Verkehrssündern beschlagnahmt, die deutlich zu schnell unterwegs waren. Im Wiederholungsfall droht sogar die Versteigerung der Autos. In Deutschland haben Raser das bislang nicht zu befürchten.
Österreich: Autos von Rasern beschlagnahmt
Seit März dieses Jahres hat die österreichische Verkehrspolizei bereits 70 Autos von Rasern beschlagnahmt. Die neue Regelung sieht vor, dass bei gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen die Autos direkt beschlagnahmt und eventuell versteigert werden.
Konkret bedeutet das: Autos können beschlagnahmt werden, wenn Autofahrer innerorts 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell fahren. Das betrifft auch Fahrer, die bereits vorbestraft sind, etwa durch die Teilnahme an illegalen Straßenrennen. In solchen Fällen reicht bereits eine Überschreitung von 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts für eine Beschlagnahmung.
Das österreichische Verkehrsministerium zieht eine erste positive Bilanz der neuen Maßnahmen. Die Erfahrungen seien „durchweg positiv“, auch wenn es für eine umfassende Analyse noch zu früh sei (Quelel: ntv). Mit den strengen Regeln folgt Österreich dem Beispiel anderer europäischer Länder wie Italien und der Schweiz.
Verbrenner oder E-Auto? Der ADAC hat nachgerechnet:
Autos beschlagnahmen: Vorbild für Deutschland?
Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Deutschland bislang keine vergleichbaren Regelungen zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Beschlagnahme erfolgt hierzulande in der Regel nur im Rahmen von Strafverfahren, etwa bei illegalen Straßenrennen.
Seit Ende 2017 hat Deutschland jedoch die Strafen für Raser verschärft. Illegale Autorennen sind nun auch dann eine Straftat, wenn sie nur von einem Fahrer durchgeführt werden. Bei Gefährdung anderer oder schweren Unfällen drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.