Aktuell müssen Verkäufer bei eBay-Kleinanzeigen besonders auf der Hut sein: Betrüger nutzen eine fiese Masche, um an Geld zu kommen. In diesem Fall sind nicht wie sonst oft üblich die Käufer betroffen. Wer Waren bei eBay-Kleinanzeigen anbietet, sollte die Hinweise des LKA beachten.
Betrüger suchen sich Verkäufer bei eBay-Kleinanzeigen als Opfer
Wer eBay-Kleinanzeigen nutzt, um dort Waren anzubieten – ob gebrauchte oder neue –, sollte besonders darauf achten, an wen er oder sie verkauft. Denn anders als es oft bei betrügerischen Maschen der Fall ist, suchen sich Kriminelle aktuell besonders gerne Verkäufer als Opfer aus. Dabei gehen sie geschickt vor, um an Geld zu kommen, obwohl sie als vermeintliche Käufer eigentlich zahlen müssten.
Vor dem Vorgehen der Internetbetrüger warnt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Demnach täuschen die Betrüger zunächst großes Kaufinteresse vor. Dabei soll die Ware in der Regel als Geschenk gedacht sein. Die angeblichen Käufer geben an, nicht in Deutschland zu sein. Darum müsse die Lieferung direkt an die beschenkte Person gehen. Darauf die Ware zu prüfen, verzichten sie.
Sich Geld zu erschleichen versucht man, indem die Verkäufer gebeten werden, einen Gutschein für diverse Online-Anbieter wie etwa Steam, Amazon oder Google im Namen des Käufers beizulegen – als vermeintliche Überraschung. Den Betrag will man natürlich übernehmen und noch eine Aufwandsentschädigung draufzahlen. Dieses Geld sehen die Opfer allerdings nie.
Ihr solltet immer wachsam bei verdächtigen Nachrichten sein, die euch auffordern, Daten anzugeben. Im Video erfahrt ihr was das sogenannte Phishing bedeutet:
LKA empfiehlt: Keine Gutscheine verschicken, Betrug anzeigen
Um den Anschein der Sicherheit zu erwecken, so erklärt es das LKA, nutzen die Betrüger oft PayPal-Accounts missbräuchlich, indem sie die vereinbarten Zahlungen zurückziehen. In anderen Fällen werde ein kompletter Mail-Verkehr mit Paypal gefälscht. Die Betrüger behaupten, PayPal werde als Treuhänder auftreten, die Bezahlung erst nach Versand erfolgen. So nutzt man das Angebot des Zahlungsdienstes für seine Zwecke aus.
Das LKA rät: Niemals Gutschein-Codes an Unbekannte verschicken, ob per Post oder E-Mail. Wer Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte sich an den Gutscheinanbieter wenden und den Code sperren lassen, einige bieten das an. Zudem sollte der Betrug oder ein Versuch bei der Polizei angezeigt werden.