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Vorsicht bei WhatsApp und Co.: Dieses Emoji kann teuer für euch werden

WhatsApp auf dem iPhone und Android-Smartphone. (© GIGA)
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Emojis sind aus unserer Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Die kleinen gelben Zeichen zeigen in WhatsApp und Co. unsere Freude, Wut oder Überraschung. Im Extremfall kann ein unbedacht abgeschicktes Emoji aber auch richtig ins Geld gehen.

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Von Zustimmung über Lob bis zur Ermutigung: Je nach Kontext kann das Daumen-hoch-Emoji viele Bedeutungen haben. Doch stellt das Emoji auch einen Vertragsabschluss dar? Mit dieser Frage musste sich kürzlich ein Gericht beschäftigen – und kam zu einer erstaunlichen Antwort.

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Kanadisches Gericht: Daumen-hoch-Emoji kann Vertragsabschluss darstellen

Nach Ansicht eines Gerichts in der kanadischen Provinz Saskatchewan kann der Daumen-hoch-Emoji in der Tat einen Vertragsabschluss darstellen. Im konkreten Fall stritten sich zwei Bauern um eine Lieferung von Flachs (via Heise).

„Bitte bestätige diesen Flachs-Vertrag“, schrieb der Kunde an den Lieferanten. Teil der Textnachricht war ein Foto des Vertragstexts. Der antwortete mit dem Daumen-hoch-Emoji.

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Zum vereinbarten Zeitpunkt wurde der Flachs aber nicht geliefert, was zum Rechtsstreit führte. Vor Gericht argumentierte der Lieferant, dass das Daumen-hoch-Emoji nur eine Eingangsbestätigung für den per Foto verschickten Vertrag sei, keine Zustimmung dazu.

Das sah der Kläger aber anders und verwies unter anderem auf ältere Verträge, die der Beklagte und er stets über Textnachrichten geschlossen hätten.

Dieser Auffassung folgte der kanadische Richter und verdonnerte den Lieferanten zur Zahlung von umgerechnet 56.000 Euro.

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Das Daumen-hoch-Emoji sei ein „nicht traditionelles“, aber hinreichendes Zeichen, argumentierte das Gericht. In seiner Urteilsbegründung verwies der Richter auch auf einen Lexikon-Eintrag, wonach ein „Daumen hoch“ verwendet werde, um unter anderem Zustimmung zu signalisieren.

Es muss nicht immer WhatsApp sein: 

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Wann man auf Emojis verzichten sollte

Kaan Gürayer

Sicher lässt sich das kanadische Urteil nicht 1:1 auf Deutschland übertragen. Trotzdem sollte der Richterspruch auch hierzulande eine Lehre sein. Emojis sind anfällig für Missverständnisse: Was für den einen lediglich eine Eingangsbestätigung ist, ist für den anderen bereits eine Zustimmung. In der digitalen Kommunikation mit Geschäftspartnern, Unternehmen, Behörden etc. sollte man auf Emojis verzichten.

Kaan Gürayer
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