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Vorwürfe gegen Ikea: Möbelriese handelt sich Ärger mit Online-Shoppern ein

Im Laden schneidet Ikea gut ab, doch online sieht es anders aus. (© IMAGO / NurPhoto)
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Ikea gehört zu den erfolgreichsten Möbelhäusern der Welt, Deutschland ist keine Ausnahme. Doch im Netz sieht es nicht so rosig aus. Wer im Online-Shop von Ikea bestellt, muss oft Geduld mitbringen – und wird am Ende doch enttäuscht. Sogar juristische Konsequenzen scheinen nicht ausgeschlossen.

Ikea blamiert sich: Online-Lieferungen storniert – weil ein Artikel fehlt

Wer online bei Ikea bestellt, muss sich Kundenberichten zufolge auf ein Geduldspiel einstellen – und wird letztlich nicht selten enttäuscht: Ikea soll regelmäßig große und kleine Online-Bestellungen zuerst annehmen, das Geld für die Artikel einkassieren, nur um dann die ganze Lieferung zu stornieren – weil ein einziger Artikel nicht verfügbar ist.

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Ob es sich dabei um einen ganzen Schrank handelt oder nur um einen einzelne Spülbürste für stolze 70 Cent – wie beim Fall einer Redakteurin der Wirtschaftswoche, deren gesamte Bestellung über 200 Euro kosten sollte –, scheint völlig egal. Ikea erklärt auf Nachfrage, dass man „grundsätzlich keine Teillieferungen einer Paketbestellung“ verschicke. Eigentlich löblich, man muss als Kunde sich nur mal bei Amazon umschauen, um zu erkennen: Es hat unbestreitbare Vorteile, Artikel aus einer Bestellung im gleichen Paket zu versenden.

Doch bei Ikea führt das rigorose Vorgehen offenbar dazu, dass man eher gar nichts rausschickt und Bestellungen storniert. Das Geld gibt es dann zwar zurück, doch gut kommt das trotzdem nicht an. Bei Trustpilot stapeln sich Beschwerden enttäuschter Kunden. 74 Prozent stellen dem Ikea-Onlineshop der Wirtschaftswoche zufolge ein „ungenügend“ aus. Dafür gibt es zwar nicht nur den einen Grund stornierter Bestellungen, sondern eine Vielzahl von Beschwerden – aber die mangelnde Verfügbarkeit ist eben auch nicht selten darunter.

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Jurist: Ikeas Vorgehen ist „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“

Für Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht, ist das Vorgehen des Möbelriesen ein Unding. Ikea verschicke Bestellbestätigungen, Kunden gingen in Vorkasse. Den Vertragsschluss bestätige Ikea damit und könne nicht einfach so vom Geschäft wieder zurücktreten. Es sei „nicht zulässig, den Kunden erst bezahlen zu lassen und sich dann als Verkäufer zu überlegen, ob man den Vertrag annehmen will“, so der Jurist.

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Branchenkollege Arndt Nagel geht noch weiter: Ikea könne wettbewerbsrechtlich in Schwierigkeiten kommen, wenn das Unternehmen Kunden über einen Warenvorrat täusche, den es gar nicht habe. Dass Ikea sich mit dem Verweis auf einen nicht verfügbaren Artikel aus dem gesamten Geschäft zurückziehe sei „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, so der Rechtsanwalt.

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Ikea wehrt sich: Lieferengpässe und Probleme im Einzelfall stecken dahinter

Ikea nimmt die Vorwürfe nicht hin: „Die Darstellung, dass wir in unserem Onlineshop Produkte anzeigen, die wir nicht haben, entspricht nicht den Tatsachen“, so die Möbelkette. Die angebotenen Produkte seien „in Produktion sowie im Vertrieb“. Probleme bei der Verfügbarkeit gibt man jedoch zu: Wegen der angespannten Warensituation weltweit würden Aufträge verstärkt technisch automatisiert bearbeitet. „In Einzelfällen kann es unter dieser Voraussetzung dazu kommen, dass ein kompletter Auftrag storniert wird und nicht individuell nach einer Lösung gesucht werden kann.“

Doch auch Einzelfälle summieren sich irgendwann. Im besten Fall muss Ikea wohl Versandprozess und Warenmanagement mal einer gründlichen Prüfung unterziehen.

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