Wer sich einen Drucker zulegt, greift heutzutage gern zum Kombigerät, schließlich muss man auch mal Unterlagen scannen und digital verschicken. Dass das nicht immer so einfach ist, wie es sich anhört, ist jetzt Grund einer Klage gegen den Hersteller Canon – und kein Einzelfall.
Verbraucher in den USA müsste man sein, gefühlt werden einem dann bei Klagen auch aus den absurdesten Gründen hohe Entschädigungen hinterhergeworfen. Auch gegen den bekannten Kamera- und Druckerhersteller Canon wird in den USA geklagt. Grund ist allerdings kein merkwürdiger Sonderfall, sondern die mangelnde Funktionsweise von Kombigeräten.
Scannen ohne Tinte? Canon lässt es nicht zu
Konkret geht es um folgenden Fall, den viele Druckerbesitzer aus ihrem Alltag kennen: Man will bloß mal schnell den Scanner benutzen, aber das Gerät weigert sich. Der Grund ist schnell ausgemacht – die Tintenpatronen sind mal wieder leer oder eingetrocknet. Also funktioniert auch die Scan-Funktion nicht mehr, logisch.
Aber Moment mal, was hat die Tinte noch gleich mit dem Scanner zu tun? Diese Frage stellte sich auch David Leacraft, jetzt ist seine Frage in einem Rechtsstreit gegen der Hersteller gemündet (Quelle: Bleeping Computer). Leacraft wirft Canon vor, Werbeversprechen nicht einzuhalten. Schließlich verkaufe Canon ein 3-in-1-Multifunktionsgerät – nicht einen Drucker, der nur manchmal auch Scannen und Faxen kann.
Das Problem ist bereits seit Jahren bekannt und beruht nicht auf einem Anwender- oder Konfigurationsfehler. Canon habe auf Anfragen mehrerer Kunden bereits bestätigt, dass die betroffenen Geräte, darunter mehrere Modelle der Einsteigerserie Pixmar, genau so funktionieren.
Canon wird nun vorgeworfen, sich unrechtmäßig zu bereichern, denn man zwinge die Kunden so ständig neue Tintenpatronen nachzukaufen – ein Problem, dass auch deutschen Kunden bekannt sein dürfte. Einen technischen Grund für die Verknüpfung der Scan-Funktion mit dem Tintenlevel gibt es laut Klage nicht.
Canon drohen in den USA teure Entschädigungen
Die Klage wurde in den USA im Staat New York erst vergangene Woche eingereicht, ein Urteil gibt es noch nicht. Laut Bleeping Computer könnte bei Erfolg auch anderen US-Kunden von Canon eine Entschädigung zustehen.
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Für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher macht die Entscheidung in den USA allerdings keinen Unterschied. Entweder heißt es weiter frische Tinte kaufen, um scannen zu können, oder beim nächsten Kauf genau darauf achten, ein Gerät mit vollständig getrennten Funktionen zu wählen.