Die Verbraucherzentrale Thüringen klagt gegen die Deutsche Bahn. Ihrer Ansicht nach ist es unzulässig, dass aus einer Probe-Bahncard automatisch ein Jahresabo wird. Die lange Kündigungsfrist ist ihnen ein Dorn im Auge – und auch das Deutschlandticket spielt eine Rolle.
Kundenfalle Bahncard? Verbraucherschützer klagen gegen DB
Verbraucherschützer haben die Deutsche Bahn verklagt. Ziel ist es, die langen Kündigungsfristen bei Bahncards für unzulässig erklären zu lassen. Nach derzeitiger Regelung geht eine Probe-Bahncard 25 oder 50 automatisch in ein Jahresabonnement über, das erst zum Ende der Laufzeit gekündigt werden kann.
Tausende von Kunden, die eigentlich flexibler sein wollen, steckten in ihren Verträgen fest – ein Zustand, der nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen nicht haltbar ist. Die Verbraucherschützer ziehen nun vor das Oberlandesgericht Frankfurt, wo im Juni über die Zukunft der Bahncard-Vertragsbedingungen verhandelt werden soll.
Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 2022, das eine monatliche Kündigungsmöglichkeit für Verträge nach der Mindestlaufzeit vorsieht. Die Bahn sieht das anders und beruft sich auf ihre behördlich geprüften Beförderungsbedingungen. Nach eigenen Angaben liegt der Bahn die Klage noch nicht vor. Sobald dies der Fall sei, so die Bahn, werde man „die einzelnen Punkte prüfen“ (Quelle: heise online).
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Bahncard-Abos: Große Auswirkungen erwartet
Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen geht davon aus, dass das Urteil „Auswirkungen auf tausende Bahncard-Abos“ haben wird (Quelle: Tagesschau). Durch die Einführung des Deutschlandtickets würden sich einige Kunden schon jetzt fragen, ob eine Bahncard für sie noch Sinn ergibt. Schon deshalb müsse schnell Rechtssicherheit geschaffen werden, so Weinsheimer.