Die derzeit übliche Vertragslaufzeit im Mobilfunkbereich beträgt zwei Jahre. Das sollte sich eigentlich ändern – zum Vorteil von Millionen Kunden. Die CDU hat etwas dagegen und sieht eine „unangemessene Belastung“ der Wirtschaft. Lange Laufzeiten könnten uns deshalb noch länger begleiten.
Kürzere Vertragslaufzeiten: CDU blockiert SPD-Gesetz
Schon im Januar 2020 hatte das SPD-geführte Justizministerium das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ vorgestellt. Demnach sollte die bisher übliche Laufzeit von zwei Jahren bei Handy-, Internet-, Energie- und Fitnessstudioverträgen auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Auch die Kündigungsfrist und eine automatische Verlängerung sollten zum Vorteil der Kunden gekürzt werden. Nun bahnt sich eine Blockade des Gesetzentwurfs durch die CDU an.
„Gerade aber mit Blick auf die Belastungen der Wirtschaft durch Corona dürfen diese nun nicht durch ein über das Ziel hinausschießendes Gesetz des Bundesjustizministeriums überfordert werden“, meint Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. „Die Fronten in diesem Gesetzgebungsverfahren sind ziemlich verhärtet“, wird er beim Handelsblatt zitiert.
Der SPD zufolge würden kürzere Vertragslaufzeiten für mehr Wettbewerb und Dynamik sorgen. Lange Laufzeiten und automatische Verlängerungen hingegen seien hinderlich beim Wechsel zu besseren Angeboten. Auch Verbraucherschützer fordern schon länger eine Änderung. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge würde es gerade in der Corona-Pandemie sinnvoll sein, die Laufzeit auf maximal ein Jahr zu begrenzen. Auch lange Kündigungsfristen seien derzeit eine besondere Belastung.
Im Video: Ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um den Mobilfunkvertrag zu kündigen?
Kurze Laufzeiten: SPD drängt auf schnelle Lösung
Geht es nach dem Justizministerium, dann würden sich die Regierungsparteien noch in dieser Legislaturperiode (bis 2021) einigen. Es sei nicht im Sinne der Verbraucher, über zwei Jahre hinweg gebunden zu sein und sich dann noch mit automatischen Verlängerungen herumschlagen zu müssen. Im EU-Ausland haben sich Einjahresverträge bereits durchgesetzt.