Das Justizministerium hat Pläne vorgestellt, nach denen Hass verbreitende Personen vorübergehend den Zugriff auf ihr Konto verlieren sollen. Opfer von Hasspostings sollen außerdem einfacher herausfinden können, wer hinter den Taten steckt.
Befristete Kontosperren für Hassposter geplant
Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für ein neues „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vorgestellt. Den Plänen nach sollen Nutzerkonten bei wiederholten Hasspostings in sozialen Medien unter bestimmten Bedingungen vorübergehend gesperrt werden können, wenn es sich um schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen handelt. Der temporäre Bann soll dabei aber nur als letztes Mittel herangezogen werden, wenn das einfache Löschen von Hasspostings nicht ausreicht und eine Wiederholungsgefahr besteht.
Die Kontosperren sollen insbesondere dann greifen, wenn der eigentliche Inhaber des Accounts nicht bekannt ist. Bei der Dauer der Sperrung ist im Eckpunktepapier von einem „angemessenen Zeitraum“ die Rede. Betroffene sollen in jedem Fall eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, falls sie ihre Sicht der Dinge erläutern wollen. Darüber hinaus sehen die Pläne vor, dass rechtliche Hürden bei der Identitätsfeststellung der Hassposter angebaut werden (Quelle: Tagesschau).
Erklärtes Ziel ist es, gegen „notorische Rechtsverletzer“ im digitalen Raum vorzugehen. Ein entsprechendes Vorgehen ist bereits im Koalitionsvertrag der Ampelparteien festgehalten worden. Dort heißt es, dass vorübergehende Kontosperren in bestimmten Fällen richterlich angeordnet werden können.
Problemen mit der mentalen Gesundheit lässt sich begegnen:
Vor allem junge Menschen von Hassrede betroffen
Untersuchungen zufolge sind vor allem jüngere Personen Opfer von Hasspostings in sozialen Medien. Bei den 14- bis 27-Jährigen soll mehr als jeder Dritte bereits persönlicher Hassrede ausgesetzt worden sein. Bei allen Internetnutzern in Deutschland wird von rund einem Viertel ausgegangen.