Jan Böhmermann warf ihm Lobbytätigkeiten vor, dann verlor Arne Schönbohm seinen Job. Jetzt will der Ex-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Schadenersatz vom ZDF – und vielleicht auch von Böhmermann selbst. Der Moderator habe eine der „schmutzigsten Denunzierungen“ überhaupt durchgeführt.
ZDF: Schönbohm fordert 100.000 Euro Schmerzensgeld
Der ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm fordert Medienberichten zufolge 100.000 Euro Schmerzensgeld vom ZDF und möglicherweise auch von Moderator Jan Böhmermann direkt. Schönbohm war nach Vorwürfen in der Sendung ZDF Magazin Royal als BSI-Präsident abberufen worden. Böhmermann hatte ihm Lobbyarbeit für eine Firma mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst vorgeworfen. Zudem wurde er als „Cyber-Clown“ bezeichnet.
Obwohl es schon früh Zweifel an den Vorwürfen gab, wurde Schönbohm von Innenministerin Nancy Faeser umgehend seines Amts enthoben. Ein halbes Jahr später erklärte jedoch selbst das Innenministerium in einem Schreiben an Schönbohms Anwalt, dass die Vorwürfe keine Disziplinarmaßnahmen rechtfertigten. Spätere Berichte legten nahe, dass die Entscheidung zur Amtsenthebung aufgrund von „fehlendem Vertrauen“ und Unzufriedenheit mit der Amtsführung Schönbohms getroffen worden sei.
Schönbohm, der inzwischen Direktor der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist, hat den Medienrechtler Markus Hennig beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen das ZDF geltend zu machen. Hennig begründet die Geldforderung in Höhe von 100.000 Euro mit einer „schweren Persönlichkeitsverletzung“, da es sich bei Böhmermanns Sendung um eine der „schmutzigsten Denunzierungen“ handele, die ein öffentlich-rechtlicher Sender je vorgenommen habe.
Der Ruf und die Karriere eines „verdienten Staatsdieners“ seien durch die Sendung mit dem Titel „Wie eine russische Firma ungestört Deutschland hackt“ zerstört worden. Auch gegen Jan Böhmermann behält sich Schönbohm rechtliche Schritte vor (Quelle: Spiegel).
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ZDF weist Vorwürfe zurück
Das ZDF hat in einer Stellungnahme die Vorwürfe Schönbohms zurückgewiesen. Der Sender bestätigte zudem, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege. Darin wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung „sowie eine Geldentschädigung“ gefordert.